An das
Landgericht
– Zivilkammer –
_________________________
Stufenklage
des Herrn _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
Frau _________________________
– Beklagte –
wegen Auskunft und Herausgabe.
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:
1. |
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen über sämtliche unentgeltliche Zuwendungen, die sie von Herrn _________________________ in der Zeit vom _________________________ bis _________________________ (Dauer der Vorerbschaft) erhalten hat. |
2. |
Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an den Kläger ein Diamantcollier _________________________ (nähere Beschreibung) sowie weitere, nach Erteilung der Auskunft noch zu bezeichnende Geschenke herauszugeben. |
3. |
Die Beklagte wird ferner verurteilt, im Wege der Grundbuchberichtigung der Löschung des zu ihren Gunsten im Wohnungsgrundbuch von _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, Abt. II Nr. 1 zu Lasten der Eigentumswohnung _________________________ (weitere Beschreibung) eingetragenen Wohnungsrechts zuzustimmen. (Ist Anspruchsgrundlage für die Eintragung wegen eines vorangegangenen gutgläubigen Erwerbs des Beschenkten – bei Fehlen eines Nacherbenvermerks im Grundbuch – § 816 Abs. 1 S. 2 BGB (lediglich schuldrechtlicher Anspruch), so muss der Antrag Ziff. 3 folgendermaßen lauten: Die Beklagte wird verurteilt, der Löschung des zu ihren Gunsten im Wohnungsgrundbuch von _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, Abt. II Nr. 1 zu Lasten der Eigentumswohnung _________________________ (weitere Beschreibung) eingetragenen Wohnungsrechts zuzustimmen und die entsprechende Eintragung (Löschung) im Grundbuch zu bewilligen.) |
Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnisurteils ohne mündliche Verhandlung.
Begründung:
Der Kläger macht nach Eintritt des Nacherbfalls gegen die von dem Vorerben beschenkte Beklagte Ansprüche auf Auskunft und Herausgabe der Geschenke geltend.
Der Kläger ist der Sohn der Eheleute _________________________ und _________________________. In einem am _________________________ bei dem Notar _________________________ in _________________________, UR-Nr. _________________________, errichteten Erbvertrag haben sich die Eheleute gegenseitig zu befreiten Vorerben und den Beklagten als Nacherben des Erstversterbenden sowie als Erben des Zweitversterbenden eingesetzt. Die Mutter des Klägers, Frau _________________________, ist am _________________________ vorverstorben.
Beweis: |
Beglaubigte Abschriften |
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des Erbvertrags vom _________________________ |
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der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts _________________________ vom _________________________ |
Nach dem Tod der Mutter des Klägers wandte sich sein Vater der Beklagten zu. Beide lebten seit _________________________ in häuslicher Gemeinschaft. Während der Zeit des gemeinsamen Zusammenlebens machte der Vater des Klägers der Beklagten häufig Geschenke. So wandte er ihr unter anderem ein wertvolles Diamantcollier _________________________ (nähere Beschreibung) zu, das die Beklagte bei Feiern im Familienkreis zur Schau stellte.
Beweis: |
Zeugnis der _________________________ (Familienangehörige) |
Dieses Diamantcollier war zuvor der Mutter des Klägers zum 25. Hochzeitstag geschenkt worden. Es war mithin Teil der Vorerbschaft.
Beweis: |
Zeugnis der _________________________ (Familienangehörige; wie oben) |
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Bestandsverzeichnis des Nachlasses vom _________________________ |
Schließlich bestellte der Vater des Klägers der Beklagten ein unentgeltliches lebenslanges Wohnungsrecht an der Eigentumswohnung _________________________, in welcher der Vater des Klägers und die Beklagte gemeinsam lebten. Diese Wohnung stand zuvor im Eigentum der Erblasserin, sie unterfällt mithin der Vorerbschaft.
Beweis: Grundbuchauszug (Wohnungsgrundbuch) _________________________
Der Kläger hat die Beklagte vorgerichtlich zur Herausgabe des Diamantcolliers sowie zur Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs aufgefordert. Die Beklagte hat dies mit der Begründung abgelehnt, sie habe das Diamantcollier von dem Vater des Klägers geschenkt bekommen. Es entspreche dessen Willen, wenn sie das Collier weiter trage. Ferner sei es auch der Wille des Vaters des Klägers gewesen, sie mit dem Wohnungsrecht bis an ihr Lebensende abzusichern, da sie selbst nur über eine kleine Rente verfüge.
Zur Rechtslage:
Die Beklagte ist zur Herausgabe des Diamantcolliers und zur Zustimmung zur Löschung des Wohn...