An
Herrn _________________________
_________________________
Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ – Ihres Sohnes – an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt.
Wie Sie wissen, ist mein Mandant alleiniger Nacherbe des am _________________________ verstorbenen _________________________. Sie selbst sind als nicht befreiter Vorerbe eingesetzt.
Aus dem von Ihnen zwischenzeitlich vorgelegten Nachlassverzeichnis ergibt sich, dass der Vorerbschaft unter anderem die Bundesschatzbriefe mit der Wertpapier-Kennnummer: _________________________, Nennbetrag: _________________________ EUR, unterliegen. Die Bundesschatzbriefe wurden am _________________________ zur Rückzahlung fällig und zwischenzeitlich auf Ihrem Girokonto bei der X-Bank gutgeschrieben.
Sie sind gem. § 2119 BGB verpflichtet, das der Vorerbschaft unterfallende Geld in mündelsicherer Art und Weise anzulegen. Dies gilt auch für nach dem Erbfall als Surrogate zur Vorerbschaft gelangte Beträge, wie hier für die Rückzahlung der Bundesschatzbriefe. Welche Anlageformen mündelsicher sind, ergibt sich aus § 1807 BGB. Hierunter fallen beispielsweise inländische Hypothekenforderungen, Pfandbriefe, Wertpapiere und Schuldverschreibungen öffentlicher Körperschaften sowie Anlagen bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse oder einer zur mündelsicheren Anlage für geeignet erklärten Bank.
Ich fordere Sie daher auf, umgehend entsprechende Maßnahmen zur mündelsicheren Anlage des Erlöses aus der Rückzahlung der Bundesschatzbriefe (ohne Zinsen) zu ergreifen und diese mir gegenüber durch Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen. Sollten mir bis zum _________________________ keine entsprechenden Unterlagen vorliegen, wird mein Mandant gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
(Rechtsanwalt)