An
Herrn _________________________
_________________________
Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Frau _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt.
Wie Sie wissen, ist meine Mandantin Vorerbin des am _________________________ verstorbenen _________________________. Sie sind als Nacherbe eingesetzt, der Nacherbfall – Ihr 25. Geburtstag – ist mittlerweile eingetreten.
Meine Mandantin hat während der Zeit der Vorerbschaft die zur Erbschaft gehörende Eigentumswohnung im Erdgeschoss des Gebäudes _________________________ in _________________________ genutzt. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch ist sie noch vor Eintritt des Nacherbfalls aus der Wohnung ausgezogen.
Wie meine Mandantin Ihnen bereits anlässlich der Wohnungsübergabe am _________________________ mitgeteilt hat, war es ihr nicht möglich, beim Auszug die Einbauküche mitzunehmen, da diese für ihre neue Wohnung zu groß dimensioniert ist. Unabhängig hiervon steht die Kücheneinrichtung meiner Mandantin zu. Sie hat diese bei ihrem Einzug im Jahre _________________________ bei der Firma Wohnkaufhaus X aus eigenen Mitteln erworben, nachdem die letzten Mieter die vorhergehende Einrichtung bei ihrem Auszug mitgenommen hatten.
Meine Mandantin wäre bereit, Ihnen die Kücheneinrichtung zum Zeitwert zu überlassen. Die Einrichtung wurde im Jahre _________________________, wie Sie aus der in Fotokopie beiliegenden Rechnung ersehen können, zum Preis von _________________________ EUR erworben. Sie befindet sich in einem sehr gepflegten Erhaltungszustand. Gleichwohl ist sich meine Mandantin bewusst, dass für gebrauchte Möbel erhebliche Abschläge zu machen sind. Sie bietet Ihnen deshalb, unter Ausschluss jedweder Gewährleistung für Sachmängel, die komplette Kücheneinrichtung samt Einbaugeräten, bestehend aus _________________________ (Aufzählung), zum Preis von _________________________ EUR zur Übernahme an. An dieses Angebot hält sich meine Mandantin bis zum _________________________ gebunden. Sollten Sie mit dem genannten Preis nicht einverstanden sein, könnte sich meine Mandantin vorstellen, den Zeitwert der Einrichtung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer ermitteln zu lassen. Der von dem Sachverständigen ermittelte Wert wäre für beide Seiten bindend und in voller Höhe als Übernahmepreis zu entrichten. Die Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen hätten beide Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Sollten Sie hingegen kein Interesse an dem Erwerb der Kücheneinrichtung haben, fordere ich Sie schon heute auf, Ihr Einverständnis zur Entfernung der Einbauküche zu erklären und mir einen Termin zu benennen, an dem ein von meiner Mandantin beauftragter Schreiner die Einbauküche aus der Wohnung entfernen kann. Nach §§ 2125 Abs. 2, 258 Abs. 2 BGB sind Sie verpflichtet, die Wegnahme der Kücheneinrichtung zu dulden.
Sollten Sie Ihre Bereitschaft zur Abholung der Kücheneinrichtung nicht bis spätestens _________________________ erklärt haben, wird meine Mandantin umgehend gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
(Rechtsanwalt)