An das
Landgericht
– Zivilkammer –
_________________________
Klage
der Frau _________________________
– Klägerin –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
1. |
Frau _________________________ |
2. |
Herrn _________________________ |
– Beklagten –
wegen Befreiung von einer Verbindlichkeit.
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen den Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin ab dem _________________________ (Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls) von sämtlichen Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag mit der _________________________-Bank vom _________________________, Nr. _________________________, in Höhe von _________________________ EUR (Restschuld zum Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls) zuzüglich Zinsen und Kreditkosten freizustellen oder nach ihrer Wahl Sicherheit in Höhe von _________________________ EUR zuzüglich Zinsen und Kreditkosten zu leisten.
Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnisurteils ohne mündliche Verhandlung.
Begründung:
Die Klägerin erstrebt mit der Klage die Freistellung von einer Kreditverbindlichkeit, welche sie zum Zwecke der Modernisierung eines zur Erbschaft gehörenden Mehrfamilienhauses eingegangen ist.
Die Klägerin ist die Witwe des am _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft gewesen in _________________________. Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger. Die Beklagten sind die gemeinsamen Kinder des Erblassers und der Klägerin.
Der Erblasser und die Klägerin haben am _________________________ vor dem Notar _________________________ ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Darin haben sich die Eheleute gegenseitig als nicht befreite Vorerben eingesetzt. Der Nacherbfall sollte mit der Wiederverheiratung, spätestens mit dem Tode des Überlebenden eintreten. Die Beklagten wurden je zur Hälfte als Nacherben eingesetzt.
Beweis: |
Beglaubigte Abschriften |
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des gemeinschaftlichen Testaments vom _________________________, UR-Nr. _________________________ des Notars _________________________ in _________________________ |
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der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts _________________________ |
Die Klägerin hat am _________________________ wieder geheiratet. Damit ist der Nacherbfall eingetreten. Die Klägerin hat die gesamte Vorerbschaft zwischenzeitlich an die Beklagten herausgegeben.
Die Klägerin hat am _________________________, also während der Dauer der Vorerbschaft, bei der _________________________-Bank einen Kreditvertrag geschlossen, die Darlehenssumme betrug _________________________ EUR. Die Klägerin ist aus diesem Vertrag persönlich zur Rückzahlung verpflichtet.
Beweis: |
Kreditvertrag vom _________________________ Zeugnis der Frau _________________________ (Sachbearbeiterin der Bank) |
Zum Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls betrug die Restschuld aus diesem Darlehensvertrag _________________________ EUR.
Beweis: Kontoauszüge des Darlehenskontos IBAN _________________________ vom _________________________
Mit der ausgezahlten Darlehensvaluta hat die Klägerin das zur Vorerbschaft gehörende Mehrfamilienhaus _________________________ in _________________________ saniert. So wurde im Jahre _________________________ eine neue Zentralheizung an Stelle der bis dahin verwandten Einzel-Öl-Öfen eingebaut. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von _________________________.EUR. Ferner hat die Klägerin sämtliche Wohnungen mit Isolierglasfenstern ausstatten lassen. Insoweit wurden von der Fensterbaufirma X insgesamt _________________________ EUR in Rechnung gestellt. Sämtliche Forderungen der Handwerker wurden durch Überweisung von dem bei der _________________________-Bank eingerichteten Darlehenskonto beglichen.
Beweis: |
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Rechnung der Firma Flaschner & Heizungsbau vom _________________________ über _________________________ EUR |
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Rechnungen der Firma Fensterbau X vom _________________________ über _________________________ EUR |
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Kontoauszüge des Darlehenskontos IBAN _________________________ vom _________________________ (Überweisungen) |
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Zeugnis der Frau _________________________ (Sachbearbeiterin der Bank) |
Die Beklagten haben vorprozessual erklärt, die Klägerin habe als Vorerbin den gesamten Aufwand für die Modernisierung als gewöhnliche Erhaltungskosten der Erbschaft selbst zu tragen und sei deshalb auch allein zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet. Sie haben eine Freistellung der Klägerin von den Kreditverbindlichkeiten abgelehnt.
Zur Rechtslage:
Die Verpflichtung der Beklagten, die Klägerin von den für die Modernisierung des Mehrfamilienhauses aufgenommenen Kreditverbindlichkeiten freizustellen, ergibt sich aus § 2124 Abs. 2 i.V.m. § 257 BGB.
Sowohl bei der erstmaligen ...