Rz. 78

Der Teilerbschein nach § 2353 Hs. 2 BGB ist ein Erbschein, der das Erbrecht eines von mehreren Miterben ausweist. Diese Art von Erbschein ist in der Praxis von Bedeutung für die Fälle, in denen die weiteren Erben noch nicht ermittelt werden konnten oder in denen die Annahme der Erbschaft nicht nachgewiesen werden kann. Die Beantragung eines Teilerbscheins ist notwendig, gerade auch um eine Erbteilsveräußerung vornehmen zu können.[106]

 

Rz. 79

Muster 15.7: Teilerbschein

 

Muster 15.7: Teilerbschein

Nachstehend wird bezeugt, dass der am _________________________ in _________________________ geborene _________________________, am _________________________ in _________________________ verstorbene Herr _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, durch seine Tochter _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu ½ beerbt worden ist.

[106] Grüneberg/Weidlich, § 2371 Rn 4.

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