Rz. 708

Muster 15.78: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland

 

Muster 15.78: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland

_____ im Wege der einstweiligen Anordnung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – ergeht die Entscheidung:

Die sofortige Herausgabe des gemeinsamen ehelichen Kindes _____, geboren am _____, an den Antragsteller wird angeordnet.

Gem. §§ 35, 89, 90 FamFG ergeht folgende Anordnung unmittelbaren Zwanges: Bei Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Kindesherausgabe wird das zuständige Vollstreckungsorgan beauftragt, das Kind _____, geboren am _____, unter Hinzuziehung von Polizeibeamten unter Anwendung von Gewalt aus dem Haushalt des Antragsgegners herauszuholen.

Begründung:

_____

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge