Rz. 526

F und M sind seit drei Jahren nach kinderloser Ehe rechtskräftig geschieden. Bei der Scheidung hatte F wegen Krankheit kein Einkommen, während M im Monatsdurchschnitt 2.100 EUR netto verdiente. Auf Antrag der F war im Scheidungsverfahren eine einstweilige Anordnung ergangen, wonach M monatlichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 900 EUR (3/7 von 2.100 EUR) zu zahlen hatte.

F ist inzwischen genesen. Aus einer wieder ausgeübten Ganztagstätigkeit verdient sie im Monatsdurchschnitt 1.500 EUR. Sie lebt im Übrigen seit der Scheidung mit einem anderen Mann ständig in einem eheähnlichen Verhältnis zusammen. Das Einkommen des M hat sich nicht wesentlich verändert.

M möchte keinen Unterhalt mehr an F zahlen und erstrebt deswegen einen Wegfall der einstweiligen Anordnung.

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