Rz. 666

Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt.

Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlungen erneut zu entscheiden (§ 54 Abs. 2 FamFG), wobei ein solcher Antrag dann auch mit einem Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollstreckung nach § 55 FamFG verbunden werden kann.[1008] Das Gericht hat den Umfang der Aussetzung genauer anzugeben. Die Entscheidung ist unanfechtbar (§ 55 Abs. 1 S. 2 FamFG).

 

Rz. 667

Der durch die ohne mündliche Verhandlung ergangene Anordnung belastete Beteiligte, also auch der Antragsteller, dem trotz beantragter einstweiliger Anordnung nur eingeschränkte Unterhaltsbeträge zugesprochen worden sind, kann einen Antrag auf eine Entscheidung nach mündlicher Verhandlung geltend machen.[1009] Zu beachten ist, dass der Antrag auf Neuentscheidung nach mündlicher Verhandlung nicht fristgebunden ist und selbst bei länger zurückliegender Entscheidung ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt werden kann.[1010]

[1008] Vgl. Horndasch/Viefhues/Viefhues, FamFG, § 55 Rn 2.
[1009] Horndasch/Viefhues/Viefhues, FamFG, § 54 Rn 7.

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