Rz. 478

 
M verdient monatlich netto 2.600 EUR. Dies entspricht einschließlich des anteiligen Weihnachtsgeldes einem durchschnittlichen monatlichen Nettobetrag von 2.800 EUR.[836]
Von diesem Einkommen wird die aus der Ehezeit resultierende monatliche Kreditbelastung in Höhe von 150 EUR
abgezogen, so dass für die Berechnung der Unterhaltsansprüche 2.650 EUR
zur Verfügung stehen.  
[836] Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantiemen usw. werden gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt. Wegen der Steuerprogression liegt die Monats-Steuerbelastung auf Sonderzuwendungen höher als bei den üblichen Monatsgehältern.

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