Rz. 581

Ein – bei Abschluss vor Ehescheidung nur in notariellem Vertrag oder gerichtlich protokolliertem Vergleich wirksamer – Verzichtsvertrag kann im Kern folgenden Inhalt haben:

Muster 15.68: Totalverzicht auf nachehelichen Unterhalt

 

Muster 15.68: Totalverzicht auf nachehelichen Unterhalt

1. Die Beteiligten verzichten wechselseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, auch für den Fall der Not. Sie nehmen den Verzicht gegenseitig an.

2. Bei diesem Verzicht gehen die Beteiligten von ihrer gegenwärtigen jeweils voll existenzsichernden beruflichen und vermögensmäßigen Situation davon aus, dass beide während der Ehe berufstätig bleiben und Kinder nicht erwünscht sind.

3. Der Notar hat uns über die Folgen dieses Unterhaltsverzichts belehrt, insbesondere über das Risiko, dass im Falle der Scheidung jeder für sich selbst für den eigenen Unterhalt zu sorgen hat.

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