Rz. 506

Ein isolierter Auskunftsantrag im Scheidungsverbund ist unzulässig, weil mit einem reinen Auskunftsbeschluss die Scheidungsfolgesache Unterhalt nicht abschließend geregelt wird.[858] Im Scheidungsverbund kann daher bei unbekanntem Einkommen des Schuldners nur ein Stufenantrag gemäß § 254 ZPO gestellt werden. Das Gericht muss vorab einen Termin zur Verhandlung über den Auskunftsantrag bestimmen und hierüber vor dem Scheidungsausspruch entscheiden.

[858] Ein isolierter Auskunftsantrag darf aber nicht als unzulässig abgewiesen werden. Stattdessen ist das Verfahren abzutrennen und isoliert weiterzuführen, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 145 ZPO, BGH FamRZ 1997, 811, 812.

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