Rz. 479
Für K 1 (9 Jahre) hat M nach Abzug des halben Kindergeldes[837] | 364,50 EUR |
und für K 2 (5 Jahre) | 303,50 EUR |
zu zahlen. Herabstufung auf Einkommensgruppe 2 der DT, Stand 1.1.2021, wegen drei Unterhaltsberechtigter[838] | |
Für die Berechnung des Ehegattenunterhalts verbleiben damit | 1.982 EUR. |
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