Rz. 479

 
Für K 1 (9 Jahre) hat M nach Abzug des halben Kindergeldes[837] 364,50 EUR
und für K 2 (5 Jahre) 303,50 EUR
zu zahlen. Herabstufung auf Einkommensgruppe 2 der DT, Stand 1.1.2021, wegen drei Unterhaltsberechtigter[838]  
Für die Berechnung des Ehegattenunterhalts verbleiben damit 1.982 EUR.
[838] Die Einstufung der DT erfolgt bei mehr oder weniger als zwei Unterhaltsberechtigten durch Heraufstufung oder Herabstufung um 1–2 Einkommensgruppen, vgl. Anm. 1 der DT.

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