Sehr geehrter Herr _____,
Sie wissen aus der Ihnen am _____ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten.
Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Frage eines Zugewinnausgleichsanspruchs zu klären. Wir machen deswegen für Ihre Ehefrau zunächst deren sich aus § 1379 BGB ergebenden Auskunftsanspruch gegen Sie geltend und fordern Sie hiermit auf, innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein Bestandsverzeichnis über Ihr Endvermögen am Tage der Zustellung des Ehescheidungsantrages zu übermitteln. Das Bestandsverzeichnis muss alle Aktiva und Passiva beinhalten, und zwar unter Einschluss aller wertbildenden Faktoren.
Wir bitten Sie deswegen insbesondere, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen Ihres Unternehmens für die letzten drei Jahre, eine Berechnung Ihrer Versicherungsgesellschaft zu dem Fortführungswert der Lebensversicherung sowie eine Aufstellung über Wertpapiere und sonstiges Barvermögen zu übermitteln, aus der sich die Zusammensetzung und der Wert zum Stichtag im Einzelnen entnehmen lässt.
Wir bitten Sie, insbesondere bei Ihren Angaben zu Barvermögen, Wertpapierdepots etc. anzugeben, welche Konten für beide Eheleute und welche nur für Sie persönlich geführt werden. Ihre Ehefrau hat Ihnen die Verwaltung des Vermögens während der Ehe überlassen, so dass sie hierüber nicht im Detail unterrichtet ist. Gleiches gilt für den Stand der gemeinsamen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung des gemeinsamen Hausgrundstückes.
Wir fordern Sie schließlich auf, Angaben dazu zu machen, wann und mit welchem Kostenaufwand Sie Ihrer neuen Lebensgefährtin den Pkw Marke _____ geschenkt haben. Ihre Ehefrau hat Anhaltspunkte dafür, dass dieser Pkw aus Ihrem Vermögen finanziert worden ist und dieser Betrag dementsprechend dem erzielten Zugewinn entzogen worden ist. Im Hinblick auf mögliche Aufwendungen aus dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögen macht Ihre Ehefrau ergänzend den Anspruch nach § 1579 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB auf Auskunftserteilung über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung geltend. Ich fordere Sie deswegen ergänzend auf, eine Aufstellung über Ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung zu übermitteln, also zum Tage Ihres Auszuges aus der Ehewohnung.
Zur Frage des Wertes Ihres Unternehmens, der für die Feststellung Ihres Endvermögens von ausschlaggebender Bedeutung sein wird, unterbreiten wir Ihnen den Vorschlag, dass zur Vorbereitung einer außergerichtlichen Regelung einvernehmlich ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wird, die Kosten hierfür von Ihnen zunächst vorgestreckt und hälftig zu Lasten Ihrer Ehefrau auf den zu ermittelnden Zugewinnausgleichsanspruch angerechnet werden. Nach Rücksprache mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer schlagen wir als geeigneten vereidigten Sachverständigen Herrn _____ vor.
Es scheint uns sinnvoll zu sein, auch das gemeinsame Wohnhaus durch einen Sachverständigen bewerten zu lassen, wenn auch wegen des hälftigen Miteigentums die Bewertung voraussichtlich keinen unmittelbaren Einfluss auf die Zugewinnausgleichsberechnungen hat. Die Feststellung des Wertes ist aber sinnvoll für die Vermögensauseinandersetzung. Denkbar wäre beispielsweise die Übernahme Ihrer Haushälfte durch Ihre Ehefrau in Anrechnung auf den Zugewinnausgleichsanspruch.
Wir schlagen deswegen auch zur Bewertung des Hausgrundstückes vor, dass ein Sachverständigengutachten eingeholt, von Ihnen vorfinanziert und der Hälfteanteil der Kosten von der Zugewinnausgleichsforderung Ihrer Ehefrau in Abzug gebracht wird. Wir schlagen vor, mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens den vereidigten Sachverständigen für Grundstücksfragen _____ zu beauftragen.
Ihre Ehefrau macht schließlich den Auskunftsanspruch in Bezug auf Ihr Anfangsvermögen und solches Vermögen geltend, das Ihnen Ihre Eltern während der Ehe im Wege einer Schenkung oder vorweggenommener Erbfolge übertragen haben, § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB. Der Auskunftsanspruch bezieht sich insbesondere auf Ihre Verbindlichkeiten bei Eheschließung aus dem BAföG-Darlehen.
Sie werden aufgefordert, alle Angaben zu belegen.
Eine vorläufige Aufstellung Ihrer Ehefrau über deren Endvermögen am _____ und die zugehörigen Belege fügen wir in der Anlage bei. Ihre Ehefrau hat die Aufstellung nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, konnte aber nicht im Detail feststellen, in welchem Umfang sie an Barvermögen, Wertpapierdepots oä beteiligt ist. Darüber hinaus fügen wir schon jetzt eine Aufstellung Ihrer Ehefrau über ihr Anfangsvermögen am Tage der standesamtlichen Eheschließung nebst Belegen bei. Auf die Behandlung der von den Eltern unserer Mandantin vorgenommenen Übertragung des Hausgrundstückes auf Sie und Ihre Ehefrau kommen wir im Zuge der endgültigen Zugewinnausgleichsberechnungen zurück. Sollte Ihre Auskunft nicht fristgerecht eingehen, müssten wir Ihrer Eh...