Dr. iur. Klaus-Peter Horndasch
Rz. 180
Der Unterhalt kann in unterschiedlicher Form geltend gemacht werden, entweder als fester Betrag (statisch) oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB, einer sich bei Veränderung des Kinderfreibetrags gemäß § 32 Abs. 6 S. 1 EStG ohne Zutun der Beteiligten ändernden Bezugsgröße (dynamisiert).
aa) Muster: Antrag und Vereinbarung statischer Kindesunterhalt
Rz. 181
Kindesunterhaltstitel können grundsätzlich als statische Titel errichtet werden. Im Mangelfall ist dies gar nicht anders möglich. Der Mangelfall bestimmt eine konkrete Zahlungsverpflichtung. Statische Titel sind über den Mangelfall hinaus dann vorzuziehen, wenn Änderungen der Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit bevorstehen oder Unterhalt vergleichsweise großzügig festgelegt werden soll. Daher finden sich statische Titel häufig in notariellen Vereinbarungen.
Statische Titel beinhalten den Vorteil, unmittelbar aus der Formulierung die Höhe der Zahlungspflicht zu erkennen und im Fall der Unterwerfung des Verpflichteten unter die sofortige Zwangsvollstreckung gem. § 800 ZPO eine unkomplizierte Zwangsvollstreckung durchführen zu können.
Rz. 182
Ein gerichtlicher Antrag lautet wie folgt:
Muster 15.29: Antrag statischer Kindesunterhalt
Muster 15.29: Antrag statischer Kindesunterhalt
Der Antragsgegner ist verpflichtet,
an das Kind _____, geb. am _____, zu Händen der Kindesmutter ab dem _____ Kindesunterhalt in Höhe von _____ EUR zu zahlen, und zwar jeweils im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats.
Rz. 183
In einer notariellen Vereinbarung ist ein solcher statischer Titel wie folgt zu formulieren:
Muster 15.30: Vereinbarung statischer Kindesunterhalt
Muster 15.30: Vereinbarung statischer Kindesunterhalt
§ _____ Kindesunterhalt
1. Der Ersch. zu 1 ist verpflichtet, an das Kind _____ zu Händen der Ersch. zu 2 Kindesunterhalt in Höhe von _____ EUR zu zahlen, und zwar jeweils im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats.
2. Die Festsetzung des Unterhalts erfolgt auf der Grundlage des in § _____ der Vereinbarung festgestellten anrechenbaren Nettoeinkommens des Ersch. zu 1.
3. Aufgrund des Alters des Kindes erfolgt die Unterhaltsbemessung nach der ersten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle.
§ _____ Vollstreckungsunterwerfung
Wegen der in § _____ der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt unterwerfe ich, der Ersch. zu 1, mich der
sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Urkunde in mein Vermögen.
Die Ersch. zu 2 ist berechtigt, sich jederzeit auf einseitigen Antrag auf Kosten des Ersch. zu 1. eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilen zu lassen, ohne dass es hierzu des Nachweises der Fälligkeit oder sonstiger die Vollstreckung begründender Tatsachen bedarf.
bb) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt gemäß § 1612a BGB
Rz. 184
In den ganz überwiegenden Fällen erscheint es aber sachgemäß, eine Dynamisierung vorzunehmen. Diese trägt den sich fast schon jährlich wandelnden, regelmäßig erhöht festgesetzten Beträgen der DT Rechnung. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt:
Muster 15.31: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt
Muster 15.31: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt
Der Antragsgegner ist verpflichtet,
an das Kind _____, geb. am _____, zu Händen der Kindesmutter einen monatlichen, bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von _____ % des Mindestbedarfs der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle gemäß der jeweiligen Altersstufe des Kindes zu bezahlen. Hierauf ist die Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes, derzeit 109,50 EUR, bedarfsdeckend anzurechnen, so dass sich ein derzeitiger monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von _____ EUR ergibt.
cc) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt mit Altersstufen
Rz. 185
Ist das Kind noch sehr jung, empfiehlt es sich, zur Vermeidung späterer Nachforderungen oder Änderungswünsche zur Urkunde, die Altersstufen nach der DT bereits einzubeziehen. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt:
Muster 15.32: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen
Muster 15.32: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen
Der Antragsgegner ist verpflichtet,
für das Kind _____, geb. am _____, zu Händen der Kindesmutter einen monatlichen, bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von _____ % des Mindestbedarfs der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle gemäß der jeweiligen Altersstufe des Kindes zu bezahlen. Hierauf ist die Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes, derzeit 109,50 EUR, bedarfsdeckend anzurechnen, so dass sich ein derzeitiger monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von _____ EUR ergibt.
Ab dem _____ erhöht sich der Unterhalt auf _____ % des Mindestbedarfs der zweiten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, derzeit also _____ EUR.
Ab dem _____ erhöht sich der Unterhalt auf _____ % des Mindestbedarfs der dritten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, derzeit also _____ EUR.
Abzuziehen ist das jeweils gültige gesetzliche Kindergeld nach den gesetzlichen Bestimmungen,...