1. Rechtliche Grundlagen
Rz. 746
Das LPartG spricht in § 15 LPartG nur von Aufhebung der Lebenspartnerschaft, ohne – wie im Eherecht – zwischen Aufhebung und Ehescheidung zu unterscheiden. Seit dem 1.1.2005 sieht das Gesetz allerdings in § 15 Abs. 2 LPartG auch die Möglichkeit der Aufhebung wegen eines Willensmangels unter Verweis auf § 1314 Abs. 2 Nr. 1–4 BGB vor.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird dementsprechend entweder durch den Tod eines der Lebenspartner oder durch einen Gerichtsbeschluss, einen Aufhebungsbeschluss nach § 15 Abs. 1 LPartG, aufgelöst, parallel zur Ehescheidung.[1108]
Rz. 747
Nach § 15 Abs. 2 LPartG hebt das Gericht die Lebenspartnerschaft auf, wenn
▪ | die Lebenspartner seit einem Jahr getrennt leben und beide Lebenspartner die Aufhebung beantragen oder der Antragsgegner der Aufhebung zustimmt, § 15 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) LPartG, |
▪ | die Lebenspartner seit einem Jahr getrennt leben und nicht erwartet werden kann, dass die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt werden kann, § 15 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) LPartG, |
▪ | ein Lebenspartner die Aufhebung beantragt und die Lebenspartner seit drei Jahren getrennt leben, § 15 Abs. 2 Nr. 2 LPartG, |
▪ | die Fortsetzung der Lebenspartnerschaft für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Lebenspartners liegen, eine unzumutbare Härte wäre, § 15 Abs. 2 Nr. 3 LPartG. |
2. Muster: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Rz. 748
Lebenspartnerschaftssachen i.S.d. § 269 FamFG sind nach § 270 FamFG nach den entsprechenden Bestimmungen des FamFG für Eheleute abzuwickeln.
Rz. 749
Muster 15.83: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Muster 15.83: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
An das Amtsgericht
– Familiengericht –
_____
Antrag auf Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Antrag
des Herrn _____, wohnhaft _____
– Antragstellers –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____
gegen
Herrn _____, wohnhaft _____
– Antragsgegner –
Verfahrenswert: vorläufig _____ EUR
Unter Bezugnahme auf die beigefügte Verfahrensvollmacht bestelle ich mich zum Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers.
Es wird beantragt,
die am _____ unter Lebenspartnerschaftsregister-Nr. _____ beim Standesamt in _____ begründete Lebenspartnerschaft der Beteiligten aufzuheben.
Begründung:
1. | Die Beteiligten haben am _____ in _____ unter Register-Nr. _____ eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Eine Kopie der Lebenspartnerschaftsurkunde ist als Anlage Ast 1 beigefügt. Beide Lebenspartner sind deutsche Staatsangehörige. |
2. | Der Aufhebungsantrag wird auf § 15 Abs. 2 Nr. 1a LPartG gestützt. |
Die Beteiligten leben seit mehr als einem Jahr getrennt, nämlich seit dem Auszug des Antragstellers aus der gemeinsamen Wohnung am _____. Der Antragsgegner wird der Aufhebung der Lebenspartnerschaft zustimmen.
[Alternativ:]
Der Aufhebungsantrag wird auf § 15 Abs. 2 Nr. 1b LPartG gestützt.
Die Beteiligten leben seit mehr als einem Jahr getrennt, nämlich seit dem Auszug des Antragstellers aus der gemeinsamen Wohnung am _____. Der Antragsteller ist aufgrund der Zerwürfnisse zwischen den Lebenspartnern unter keinen Umständen mehr bereit, die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen, selbst wenn der Antragsgegner an der Lebenspartnerschaft festhalten sollte.
Es kann dementsprechend nicht erwartet werden, dass die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird.
[Alternativ:]
Der Aufhebungsantrag wird auf § 15 Abs. 2 Nr. 2 LPartG gestützt:
Die Beteiligten leben seit dem _____ voneinander getrennt. Zum damaligen Zeitpunkt hat der Antragsteller zunächst eine Trennung innerhalb der gemeinsam genutzten Wohnung herbeigeführt und ist am _____ endgültig aus dieser Wohnung ausgezogen. Die Dreijahresfrist des § 15 Abs. 2 Nr. 2 LPartG ist dementsprechend abgelaufen, so dass die Lebenspartnerschaft aufzuheben ist, selbst wenn der Antragsgegner dem widersprechen sollte.
[Alternativ:]
Der Aufhebungsantrag wird auf § 15 Abs. 2 Nr. 3 LPartG gestützt:
Dem Antragsteller ist die Fortsetzung der Lebenspartnerschaft aus Gründen, die in der Person des Antragsgegners liegen, unzumutbar.
Diese unzumutbare Härte sieht der Antragsteller insbesondere in Folgendem:
_____ [Hier ist zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Lebenspartnerschaft unter Beweisantritt vorzutragen].
3. | Lebenspartnerschaftssachen i.S.d. § 269 FamFG sind anderweitig nicht anhängig. |
4. | Die Beteiligten haben durch den in Kopie als Anlage Ast 2 beigefügten Lebenspartnerschaftsvertrag den Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Sie haben zudem wechselseitig auf nachpartnerschaftliche Unterhaltsansprüche verzichtet. Über die Aufteilung des Haushaltes und die zukünftige Nutzung der gemeinsamen Wohnung haben sich die Beteiligten aus Anlass der Trennung verständigt. [Alternativ:] Die Beteiligten haben sich über die Folgen der Aufhebung ihrer Partnerschaft geeinigt. Die Vereinba... |
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