[Notarielle Urkundenformalien]
Die Erschienenen, _________________________ (Erblasser) und _________________________ (Verzichtender), erklärten mit der Bitte um notarielle Urkunde folgenden
Pflichtteilsverzichtsvertrag
I. Präambel
Der Verzichtende ist als Abkömmling/Ehegatte/Elternteil des Erblassers gesetzlich pflichtteilsberechtigt.
Der Erblasser beabsichtigt, eine das Pflichtteilsrecht des Verzichtenden möglicherweise beeinträchtigende Verfügung von Todes wegen zu errichten.
II. Kausalgeschäft
Der Verzichtende verpflichtet sich, gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von _________________________ EUR auf sein gesetzliches Pflichtteilsrecht nach dem Erblasser zu verzichten. Der Erblasser verpflichtet sich, die vorgenannte Zahlung an den Verzichtenden zu leisten.
III. Pflichtteilsverzicht
Der Verzichtende verzichtet hiermit gegenüber dem dies annehmenden Erblasser für sich und seine Abkömmlinge insoweit auf das Pflichtteilsrecht am Nachlass des Erblassers, als bei der Berechnung seines Pflichtteils einschließlich der Anwendung der §§ 2316 und 2325 BGB folgende Gegenstände als nicht zum Nachlass des Erblassers gehörend anzusehen und bei der Bestimmung des der Pflichtteilsberechnung zugrunde zu legenden Werts des Nachlasses außer Ansatz zu lassen sein sollen:
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Das unter der Firma _________________________ e.K. betriebene Einzelunternehmen des Erblassers in _________________________, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts _________________________ unter der Nummer _________________________, einschließlich aller dazu gehörenden Aktiva und Passiva, wie sie sich aus der letzten vor dem Tod des Erblassers bzw. der lebzeitigen Übertragung des Unternehmens aufgestellten Handelsbilanz ergeben, sowie einschließlich aller nicht aktivierten, jedoch dem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter, insbesondere des Sonderbetriebsvermögens im ertragsteuerlichen Sinne sowie eines etwaigen Firmenwerts (Goodwill); |
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das vorgenannte Einzelunternehmen betreffende bilanzierte oder nicht bilanzierte Verbindlichkeiten einschließlich solcher Verbindlichkeiten, die im ertragsteuerrechtlichen Sinne Sonderbetriebsvermögen darstellen. |
Für den Fall, dass eine Einigung zwischen dem Verzichtenden und dem bzw. den späteren Pflichtteilsschuldnern über die Zugehörigkeit bestimmter Gegenstände, Vermögenspositionen oder Schulden zu dem vorgenannten Unternehmen nicht erreicht werden kann, unterwirft sich der Verzichtende insoweit der Entscheidung des als Schiedsgutachter fungierenden Steuerberaters, der die letzte vor dem Todestag des Erblassers erstellte Bilanz angefertigt hat.
IV. Belehrungen (Auszug)
Die Beteiligten wurden durch den beurkundenden Notar auf die Bestimmungen des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts ausdrücklich hingewiesen und über deren Inhalt belehrt. Insbesondere wies der Notar darauf hin, dass das gesetzliche Erbrecht des Verzichtenden bestehen bleibt und der Pflichtteilsverzichtsvertrag keinerlei Wirkung entfaltet, sofern der Erblasser nicht zusätzlich in der Weise letztwillig verfügt, dass das Pflichtteilsrecht des Verzichtenden hierdurch beeinträchtigt wird.
[weitere Belehrungen, Durchführungsanweisungen, Vollmachten, Kosten]