Rz. 2
Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, so kann dies unter den Voraussetzungen des § 1579 Nr. 2 BGB zur Reduzierung oder gar zum Wegfall ihres Unterhaltsanspruchs führen; siehe § 14 Rdn 268).
Rz. 3
Praxistipp:
▪ | Zu prüfen ist auch, ob der Berechtigten ein (fiktives) Einkommen wegen Betreuungsleistungen für den Partner angerechnet werden kann. |
▪ | Auch kann wegen des Zusammenlebens u.U. eine Haushaltsersparnis auch auf Seiten des berechtigten Beteiligten im Rahmen der Bedürftigkeit Berücksichtigung finden.[1] |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen