Rz. 8
Es gilt der Grundsatz der Halbteilung zwischen M und F1.
Bedarfsbestimmendes Einkommen des M: 2.700 EUR
Bedarfsbestimmendes Einkommen der F1: 0 EUR
Bedarf von F1: ½ von 2.700 EUR = 1.350 EUR
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen