Rz. 8

Es gilt der Grundsatz der Halbteilung zwischen M und F1.

Bedarfsbestimmendes Einkommen des M: 2.700 EUR

Bedarfsbestimmendes Einkommen der F1: 0 EUR

Bedarf von F1: ½ von 2.700 EUR = 1.350 EUR

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge