Rz. 151

Bei der APV-Methode werden die Wertbeiträge der operativen Tätigkeit des Unternehmens und der Finanzierungsstruktur unabhängig voneinander ermittelt. Daraus folgt eine zweistufige Ermittlung des Gesamtkapitalwerts.[262] In einem ersten Schritt wird der Wert des Unternehmens unter der Annahme einer 100 %-igen Eigenfinanzierung bestimmt.[263] Die fiktiven Nettozuflüsse (also nach Steuern) beim Unternehmenseigner werden mit einem aus dem CAPM abgeleiteten Kapitalkostensatz für adäquat risikobehaftete, also komplett Eigenkapital finanzierte Investitionen, kapitalisiert.[264]

 

Rz. 152

Im zweiten Schritt erfolgt die Bestimmung des Erfolgsbeitrags der Finanzierungsseite.[265] Dieser besteht aus den steuerlichen Vorteilen der teilweisen Fremdfinanzierung (Tax Shield[266]) und aus der Innenfinanzierung, z.B. durch die Bildung von Pensionsrückstellungen, sowie den Auswirkungen der tatsächlich geplanten Ausschüttungspolitik (Thesaurierungsverhalten). Auch diese Wertbeiträge sind zu kapitalisieren. Die Diskontierung erfolgt mit dem Fremdkapitalzinssatz.[267]

 

Rz. 153

Beide Komponenten zusammen bilden den Gesamtwert des Unternehmens (Entity Value), von dem nun noch der Marktwert des Fremdkapitals abzuziehen ist, um zum Unternehmenswert aus der Sicht der Eigentümer (Equity Value) zu gelangen.[268]

 

Rz. 154

Die Vorteile der APV-Methode liegen insbesondere in der durch die Zerlegung des komplexen Problems Unternehmensbewertung in kleinere Teile resultierenden Komplexitätsreduktion. In der hiesigen Praxis ist der APV-Ansatz aber verglichen mit der Bewertung nach WACC von untergeordneter Bedeutung, so dass hier aber auf eine detaillierte formale Darstellung verzichtet werden kann.

[262] Siepe, WPg 1998, 325, 330.
[263] IDW S 1, Tz 136, FN-IDW 2008, 271, 287.
[264] IDW S 1, Tz 137, FN-IDW 2008, 271, 287.
[265] IDW S 1, Tz 136, FN-IDW 2008, 271, 287.
[266] IDW S 1, Tz 134, FN-IDW 2008, 271, 287.
[267] Sofern die Steuervorteile so sicher sind wie das Fremdkapital, vgl. IDW S 1, Tz 137, FN-IDW 2008, 271, 287.
[268] Drukarczyk/F. Richter, DBW 1995, 559, 561–563; Drukarczyk, WPg 1995, 329, 331.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?