Rz. 231
Muster 15.10: Antrag auf Ergänzung des Urteils wegen fehlender Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
beantrage ich namens und in Vollmacht des
□ | Klägers, |
□ | Beklagten, den Tenor des Urteils des erkennenden Gerichts vom _________________________ dahingehend zu ergänzen, dass das Urteil gegen Sicherheitsleistung in zu bestimmender Höhe für vorläufig vollstreckbar erklärt wird. |
Zur Antragsbegründung wird Folgendes ausgeführt:
Der gestellte Antrag rechtfertigt sich aus § 321 ZPO, hilfsweise aus § 319 ZPO.
Das Urteil des erkennenden Gerichts vom _________________________ enthält keinen Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils. Über die vorläufige Vollstreckbarkeit ist jedoch grundsätzlich von Amts wegen zu entscheiden.
□ | Da der Gegenstand der Verurteilung in der Hauptsache den Wert von 1.250 EUR übersteigt, war über die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 709 ZPO zu entscheiden, so dass das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären war. |
□ | Da weder der Wert der Hauptsache noch der Wert der Kosten den in § 708 Nr. 11 ZPO bestimmten Wert überschreitet, war das Urteil ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären und im Übrigen nach § 711 ZPO zu verfahren. |
□ | _________________________ |
Dies ist im Wege der Urteilsergänzung nach § 321 ZPO nunmehr nachzuholen.
Nach Auffassung des Antragstellers bedarf es vorliegend keiner mündlichen Verhandlung gem. § 321 Abs. 3 ZPO. Es wird damit bereits jetzt das Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO erklärt.
Rechtsanwalt
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