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Muster 15.10: Grundstücksübertragung gegen Zahlung des Übernahmepreises (Übernahmerecht als Vorausvermächtnis)

 

Muster 15.10: Grundstücksübertragung gegen Zahlung des Übernahmepreises (Übernahmerecht als Vorausvermächtnis)

_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)

Anwesend sind

1. Herr _________________________ (Erbe)
2. Herr _________________________ (Erbe und Vorausvermächtnisnehmer)

Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung:

Wir schließen folgenden

Vermächtniserfüllungsvertrag

I. Vorwort

1. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, ist in Abt. I Nr. 1 Frau _________________________ als Alleineigentümerin des Grundstücks BV Nr. _________________________, Gemarkung _________________________, Flst. Nr. _________________________, Größe: _________________________, eingetragen. Das Grundstück ist nach Abt. II und Abt. III des Grundbuchs nicht belastet.

2. Frau _________________________ ist am _________________________ gestorben. Sie wurde nach dem Erbschein des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, von dem eine Ausfertigung heute vorliegt, je zur Hälfte beerbt von den beiden Anwesenden.

3. In ihrem privatschriftlichen Testament vom _________________________, das am _________________________ unter Az. _________________________ vom Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ eröffnet wurde, hat Frau _________________________ unter Ziff. _________________________ angeordnet, dass der Erschienene Ziff. 2, Herr _________________________, das zuvor in Ziff. 1 näher bezeichnete Grundstück im Wege des Vorausvermächtnisses gegen Zahlung eines Übernahmepreises in Höhe von 75 % des Schätzungswerts des Städtischen Gutachterausschusses der Stadt _________________________ erhalten soll.

Je eine beglaubigte Abschrift des bezeichneten Testaments und des Testamentseröffnungsprotokolls vom _________________________ liegen heute ebenfalls vor.

Mit Schreiben vom _________________________ hat der Erschienene Ziff. 2 das ihm zugewandte Vermächtnis angenommen. Dieses Schreiben ist dem Erschienenen Ziff. 1 am _________________________ zugegangen. Er hat die Wirksamkeit des Testaments und insbesondere der Vermächtnisanordnung sowie der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück auf den Erschienenen Ziff. 2 anerkannt. Dabei verbleibt es.

4. Der Gutachterausschuss der Stadt _________________________ hat am _________________________ das in Ziff. 1 näher bezeichnete Grundstück auf 800.000 EUR geschätzt. Als Übernahmepreis hat der Anwesende Ziff. 2 75 % dieses Betrags, also 600.000 EUR, zu zahlen, der aber sofort im Wege der teilweisen Erbauseinandersetzung unter den beiden Erben aufgeteilt wird.

II. Die näheren Übertragungsbestimmungen

1. Der Anwesende Ziff. 2 hat den hälftigen auf den Anwesenden Ziff. 1 entfallenden Übernahmepreis von 300.000 EUR auf dessen Konto Nr. _________________________ bei der _________________________ Bank zu überweisen, sobald für ihn im Grundbuch bei dem zu übertragenden Grundstück eine Eigentumsübertragungsvormerkung an erster Rangstelle eingetragen ist. Der Nachweis der Eintragung wird durch eine beglaubigte Grundbuchblattabschrift geführt.

2. Die Besitzübergabe erfolgt sofort. Nutzungen und Lasten gehen mit Rückwirkung auf den Todestag der Erblasserin auf den Anwesenden Ziff. 2 über.

3. Beide Anwesende bewilligen die Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung zugunsten des Anwesenden Ziff. 2 und zu Lasten des in Abschn. I/Ziff. 1 bezeichneten Grundstücks im Grundbuch. Der Anwesende Ziff. 2 beantragt die Eintragung dieser Vormerkung hiermit.

4. Die Auflassung wird sofort erklärt. Der beurkundende Notar darf jedoch eine Ausfertigung und Abschriften dieser Urkunde, die auch die Auflassung enthalten, erst erteilen, wenn ihm der Anwesende Ziff. 1 schriftlich mitgeteilt hat, dass der auf ihn entfallende Teil des Übernahmepreises ordnungsgemäß bezahlt wurde.

5. Die Kosten dieses Vertrages und seines Vollzugs tragen die beiden Erben in Erbengemeinschaft.

III. Auflassung und Grundbuchantrag

Sodann erklären die Erschienenen folgende

Auflassung

Wir sind uns darüber einig, dass das Eigentum an dem in Abschn. I/Ziff. 1 bezeichneten Grundstück auf den Erschienenen Ziff. 2 übergehen soll. Beide Erschienene bewilligen, der Erschienene Ziff. 2 beantragt die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch.

Diese Niederschrift wurde vom Notar den Anwesenden vorgelesen, von diesen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig unterschrieben:

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