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Muster 15.12: Vermächtniserfüllung gegen Vermächtniskürzung

 

Muster 15.12: Vermächtniserfüllung gegen Vermächtniskürzung

_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)

Anwesend sind

1. Herr _________________________ (Erbe)
2. Herr _________________________ (Vermächtnisnehmer)

Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden

Vermächtniserfüllungsvertrag

I. Vorwort

1. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, ist in Abt. I Nr. 1 Frau _________________________ als Alleineigentümerin des Grundstücks BV Nr. _________________________, Gemarkung _________________________, Flst. Nr. _________________________, Größe: _________________________, eingetragen. Belastungen nach Abt. II oder Abt. III des Grundbuchs bestehen nicht.

2. Frau _________________________ ist am _________________________ gestorben. Sie wurde nach dem Erbschein des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, von dem eine Ausfertigung heute vorliegt, allein beerbt von dem Erschienenen Ziff. 1, Herrn _________________________.

3. In ihrem privatschriftlichen Testament vom _________________________, das am _________________________ unter Az. _________________________ vom Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ eröffnet wurde, hat Frau _________________________ unter Ziff. _________________________ angeordnet, dass der Erschienene Ziff. 2, Herr _________________________, das zuvor in Ziff. 1 näher bezeichnete Grundstück im Wege des Vermächtnisses erhalten soll.

Je eine beglaubigte Abschrift des bezeichneten Testaments und des Testamentseröffnungsprotokolls vom _________________________ liegen heute ebenfalls vor.

Mit Schreiben vom _________________________ hat der Erschienene Ziff. 2 das ihm zugewandte Vermächtnis angenommen. Dieses Schreiben ist dem Erschienenen Ziff. 1 am _________________________ zugegangen. Er hat die Wirksamkeit des Testaments und insbesondere der Vermächtnisanordnung sowie der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück auf den Erschienenen Ziff. 2 anerkannt. Dabei verbleibt es.

4. Der Sohn der Erblasserin, Herr _________________________, hat, da er im Testament nicht bedacht wurde, gegenüber dem Alleinerben den Pflichtteil geltend gemacht. Der Alleinerbe hat aufgrund einer Pflichtteilsberechnung im Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom _________________________ insgesamt _________________________ EUR als Pflichtteil an den Sohn der Erblasserin bezahlt. Die Beteiligten des heutigen Vertrages sind sich darüber einig, dass dem Alleinerben bei der Erfüllung des Vermächtnisses ein Kürzungsrecht nach § 2318 BGB zusteht.

5. Das vermächtnisweise zugewandte Grundstück wurde vom Sachverständigen _________________________ im Gutachten vom _________________________ auf _________________________ EUR geschätzt. Beide Vertragsparteien anerkennen dieses Schätzungsgutachten und den dort ermittelten Wert als verbindlichen Verkehrswert für die Vermächtnisangelegenheit. Der gesamte Nachlass der Erblasserin beträgt _________________________ EUR. Auch dieser Wertbetrag wird von beiden Parteien als verbindlich anerkannt.

II. Die näheren Übertragungsbestimmungen

1. Auf der Grundlage der zuvor genannten Zahlen sind sich die Anwesenden darüber einig, dass der Erschienene Ziff. 2 im Zusammenhang mit der Vermächtniserfüllung an den Alleinerben, den Erschienenen Ziff. 1, einen Kürzungsbetrag im Sinne von § 2318 BGB in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen hat. Dieser Betrag ist auf das Konto des Erschienenen Ziff. 1 Nr. _________________________ bei der _________________________ Bank zu überweisen, sobald für den Erschienenen Ziff. 2 im Grundbuch bei dem zu übertragenden Grundstück eine Eigentumsübertragungsvormerkung an erster Rangstelle eingetragen ist. Der Nachweis der Eintragung wird durch eine beglaubigte Grundbuchblattabschrift geführt.

2. Die Besitzübergabe erfolgt sofort. Nutzungen und Lasten gehen mit Rückwirkung auf den Todestag der Erblasserin auf den Erschienenen Ziff. 2 über.

3. Beide Anwesende bewilligen die Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung zugunsten des Erschienenen Ziff. 2 und zu Lasten des in Abschn. I/Ziff. 1 bezeichneten Grundstücks im Grundbuch. Der Erschienene Ziff. 2 beantragt die Eintragung dieser Vormerkung hiermit.

4. Die Auflassung wird sofort erklärt. Der beurkundende Notar darf jedoch eine Ausfertigung und Abschriften dieser Urkunde, die auch die Auflassung enthalten, erst erteilen, wenn ihm der Erschienene Ziff. 1 schriftlich mitgeteilt hat, dass der Kürzungsbetrag ordnungsgemäß bezahlt wurde.

5. Die Kosten dieses Vertrages und seines Vollzugs trägt der Alleinerbe.

III. Auflassung und Grundbuchantrag

Sodann erklären die Erschienenen folgende

Auflassung

Wir sind uns darüber einig, dass das Eigentum an dem in Abschn. I/Ziff. 1 bezeichneten Grunds...

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