Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
I. eEB anfordern
Rz. 262
Die Erleichterung beim Senden von Nachrichten ab der beA-Version 3.10 besteht darin, dass ab dieser Version mit nur einer Nachricht alle gewünschten Empfänger erreicht werden können, und nicht mehr verschiedene Nachrichten an die unterschiedlichen Beteiligten versendet werden müssen. So kann dieselbe Nachricht gleichzeitig, z.B. an ein Gericht und an einen beteiligten Kollegen, versendet werden. An das Gericht wird die Nachricht "normal" gesendet, an den beteiligten Kollegen gegen Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB).
Rz. 263
Eine eEB-Anforderung wird nach dem Eingeben des Empfängernamens im Nachrichtenentwurf (1) durch die Auswahl einer entsprechenden Check-Box (2) ermöglicht. Die eEB-Anforderung ist nur innerhalb des beA-Systems, also von Anwalt zu Anwalt, möglich. Eine eEB-Anforderung an z.B. ein Gericht ist nicht möglich. Die Check-Box für die Auswahl einer eEB-Anforderung in der Empfängerzeile, z.B. eines Gerichts (3), ist deaktiviert.
Rz. 264
Abb. 2: Elektronisches Empfangsbekenntnis anfordern
Rz. 265
Das Pflichtfeld Justizbehörde (1) wird automatisch ausgefüllt (in der Empfängerzeile wurde z.B. ein Gericht eingetragen), wenn durch die Eingabe in der Empfängerzeile (2) eine Verknüpfung zum eingetragenen Empfänger in der Datenbank existiert. Bei Bedarf kann im Pflichtfeld Justizbehörde auch nach dem richtigen Eintrag durchsucht werden. Um sich die Suche zu erleichtern (oft wird nicht bekannt sein, wie der genaue Name der Justizbehörde in der Datenbank hinterlegt ist), kann an den Anfang der Suche das Sonderzeichen * (Stern) gesetzt werden (3). Er ist Platzhalter für ein oder beliebig viele Zeichen vor dem bekannten Namensteil, z.B. *hamburg (3) mit einem möglichen Treffer "Amtsgericht Hamburg". Ein weiterer Stern am Ende des bekannten Namensteils muss dabei nicht eingetragen werden. Dies wird vom System automatisch, unsichtbar eingetragen und das System findet alle weiteren Begriffe, die nach dem bekannten Namensteil im Verzeichnis enthalten sein könnten. Das Sonderzeichen * (Stern) kann auch an einer beliebigen Stelle im Suchwort hinzugefügt werden und erweitert dadurch die Anzahl der Treffer, die auf Grundlage des eingetragenen Suchworts in der Datenbank gefunden werden können.
Rz. 266
Abb. 3: Zuständige Justizbehörde leicht finden
Rz. 267
Tipp
Will man einen Schriftsatz nicht nur bei Gericht einreichen, sondern auch von Anwalt zu Anwalt selbst zustellen (z.B. gem. § 132 ZPO), reicht seit der beA-Version 3.10 eine einzige Nachricht aus, siehe Rdn 262 oben. Aus einer Nachricht werden dann gem. der Anzahl der eingetragenen Empfänger die entsprechende Anzahl an gesendeten Nachrichten im Grundordner "Gesendet" zu finden sein. Jeder Empfänger erhält eine eigene Nachricht mit den für ihn bestimmten Eintragungen (Aktenzeichen) und evtl. einer Aufforderung zur Abgabe eines Empfangsbekenntnisses.
II. eEB anzeigen – Reaktionsmöglichkeiten
Rz. 268
Seit der beA-Version 3.7 wird in der Nachrichtenübersicht der eingegangenen Nachrichten eine eigene Spalte "eEB" (1) zur Verfügung gestellt. Diese Spalte kann unterschiedliche Symbole anzeigen. Ist eine Nachricht mit eEB-Anforderung eingegangen, wird ein gelbes Dreieck (2) in der Nachrichtenzeile angezeigt. In dieser Spalte ist nach der Beantwortung der eEB-Anforderung erkennbar, ob das eEB abgelehnt (3) (roter Punkt mit weißem Querstrich) oder zur Kenntnis genommen wurde (4) (grüner Punkt mit weißem Haken). Eine einmal vorgenommene und durchgeführte Entscheidung, ob eine eEB-Anforderung zur Kenntnis genommen oder abgelehnt wurde, lässt sich nach der Ausführung nicht mehr korrigieren.
Rz. 269
Abb. 4: Spalte eEB seit der beA-Version 3.7
Rz. 270
Hinweis
Das Symbol des gelben Dreiecks für den Hinweis, dass es sich um einen eingegangene eEB-Anforderung handelt, wird nur dann sofort angezeigt, wenn die eEB-Anforderung unmittelbar von einem beA in ein anderes beA gesendet wurde. Kommt die eEB-Anforderung dagegen z.B. aus einem EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach), muss die Nachricht zuerst von einem berechtigten Nutzer geöffnet werden, bevor das gelbe Symbol in der Spalte "eEB" angezeigt werden kann, da die Nachricht erst durch das Öffnen entschlüsselt wird.
Rz. 271
Eine empfangene Nachricht mit der Aufforderung, ein eEB abzugeben, stellt drei Optionen für den Empfänger im Umgang mit dem eEB zur Verfügung: Anzeigen (1), Abgabe erstellen (2) oder Ablehnung erstellen (3).
Rz. 272
Abb. 5: Nachricht mit eEB-Anforderung erhalten und geöffnet
Rz. 273
Der Empfänger oder ein berechtigter Mitarbeiter kann sich die Anforderung des Empfangsbekenntnisses durch Klick auf den Button "Anzeigen" anzeigen lassen. Da diese eEB-Anforderung noch nicht abgegeben oder abgelehnt wurde, erscheint noch der Hinweis: "Nachfolgend wird nur die Aufforderung zur Abgabe eines Empfangsbekenntnisses dargestellt, da kein rücklaufendes eEB gefunden worden ist" (1). Nach Ablehnung oder Abgabe der eEB-Anforderung kann über den Button...