Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
Rz. 268
Seit der beA-Version 3.7 wird in der Nachrichtenübersicht der eingegangenen Nachrichten eine eigene Spalte "eEB" (1) zur Verfügung gestellt. Diese Spalte kann unterschiedliche Symbole anzeigen. Ist eine Nachricht mit eEB-Anforderung eingegangen, wird ein gelbes Dreieck (2) in der Nachrichtenzeile angezeigt. In dieser Spalte ist nach der Beantwortung der eEB-Anforderung erkennbar, ob das eEB abgelehnt (3) (roter Punkt mit weißem Querstrich) oder zur Kenntnis genommen wurde (4) (grüner Punkt mit weißem Haken). Eine einmal vorgenommene und durchgeführte Entscheidung, ob eine eEB-Anforderung zur Kenntnis genommen oder abgelehnt wurde, lässt sich nach der Ausführung nicht mehr korrigieren.
Rz. 269
Abb. 4: Spalte eEB seit der beA-Version 3.7
Rz. 270
Hinweis
Das Symbol des gelben Dreiecks für den Hinweis, dass es sich um einen eingegangene eEB-Anforderung handelt, wird nur dann sofort angezeigt, wenn die eEB-Anforderung unmittelbar von einem beA in ein anderes beA gesendet wurde. Kommt die eEB-Anforderung dagegen z.B. aus einem EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach), muss die Nachricht zuerst von einem berechtigten Nutzer geöffnet werden, bevor das gelbe Symbol in der Spalte "eEB" angezeigt werden kann, da die Nachricht erst durch das Öffnen entschlüsselt wird.
Rz. 271
Eine empfangene Nachricht mit der Aufforderung, ein eEB abzugeben, stellt drei Optionen für den Empfänger im Umgang mit dem eEB zur Verfügung: Anzeigen (1), Abgabe erstellen (2) oder Ablehnung erstellen (3).
Rz. 272
Abb. 5: Nachricht mit eEB-Anforderung erhalten und geöffnet
Rz. 273
Der Empfänger oder ein berechtigter Mitarbeiter kann sich die Anforderung des Empfangsbekenntnisses durch Klick auf den Button "Anzeigen" anzeigen lassen. Da diese eEB-Anforderung noch nicht abgegeben oder abgelehnt wurde, erscheint noch der Hinweis: "Nachfolgend wird nur die Aufforderung zur Abgabe eines Empfangsbekenntnisses dargestellt, da kein rücklaufendes eEB gefunden worden ist" (1). Nach Ablehnung oder Abgabe der eEB-Anforderung kann über den Button "Anzeigen" die jeweilige Reaktion auf die eEB-Anforderung (abgegeben oder abgelehnt) angezeigt werden. Es werden sowohl der Absender (2) als auch der Zustellungsempfänger/in (3) und das erstellte Aktenzeichen des Absenders (4) angezeigt. Dabei wird u.a. ersichtlich, für welche Dokumente das Empfangsbekenntnis abgegeben werden soll. Alle Dokumente, die sich im Anhang der eEB-Anforderung befinden, werden aufgelistet.
Rz. 274
Abb. 6: Angefordertes eEB anzeigen