Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
Rz. 275
Nachdem die gesendeten Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurden und hier keine Unstimmigkeiten aufgetreten sind, kann der Postfachinhaber das Empfangsbekenntnis abgeben, indem er auf den Button "Abgabe erstellen" klickt und im Anschluss das Datum einfügt (1), zu dem er die in der eEB-Anforderung enthaltenen Dokumente zur Kenntnis genommen hat und klickt im Anschluss auf "Nachricht senden" (2).
Rz. 276
Abb. 7: eEB abgegeben und senden als Postfachinhaber
Rz. 277
Wird das Empfangsbekenntnis aus dem Postfach eines Vertretenen zurückgesendet und hat der Vertreter nicht die Rolle "Vertretung" übertragen erhalten, muss der berechtigte Vertreter im fremden Postfach nach dem Eintrag des Kenntnisnahmezeitpunkts (1) den zugehörigen Strukturdatensatz qualifiziert elektronisch signieren. Dazu klickt der Vertreter auf den Button "Strukturdatensatz signieren" (3) und gibt nach Aufforderung am Kartenleser seine Signatur-PIN ein. Erst nachdem der Strukturdatensatz signiert wurde, kann der Vertreter im Vertretenen-Postfach das mit Kenntnisnahmedatum versehene Empfangsbekenntnis an den Anforderer zurücksenden. Der bis dahin ausgegraute Funktionsbutton "Nachricht senden" (2) ist dann wieder funktionstüchtig.
Rz. 278
Abb. 8: eEB abgegeben und senden durch Vertreter im Vertretenen-Postfach mit Rolle "Mitarbeiter"
Rz. 279
Seit dem 1.8.2022 ist es aufgrund der Einfügung des § 23 Abs. 3 S. 6 RAVPV rechtlich nicht mehr notwendig, dass der Vertreter oder der Zustellungsbevollmächtigte den Strukturdatensatz der zur Kenntnis genommenen eEB-Anforderung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versieht, bevor er die eEB-Anforderung an den Anfordernden zurücksenden kann. Praktisch wurde dies allerdings erst mit Einführung der beA-Version 3.14 und die Möglichkeit, die Rollen "Vertretung", Zustellungsbevollmächtigter“ und "VHN-Berechtigter" vergeben zu können, umgesetzt. Zu den technischen Problemen im Gesellschafts-beA, die Probleme der Justiz, den sendenden Anwalt aus dem Transferprotokoll herauslesen zu können, und die Empfehlung von BRAK und DAV v. 29.9.2022, aus dem Gesellschafts-beA mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versenden, siehe auch § 2 Rdn 36 in diesem Werk.
Rz. 280
Erhält ein Anwaltskollege die Erlaubnis, einen Kollegen im Krankheitsfall oder zur Urlaubsvertretung vertreten zu dürfen, kann ihm die Rolle "Vertretung" übertragen werden, siehe auch § 7 Rdn 55 ff. in diesem Werk. Dadurch entfällt das qualifizierte elektronische Signieren des Strukturdatensatzes, da der Vertreter mit der übertragenen Rolle "Vertretung" aus dem Postfach des Vertretenen mit einem VHN (vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis) elektronische Empfangsbekenntnisse senden kann. Dies ist möglich, da mit der Übertragung der Rolle "Vertretung" das Recht 30 "EBs mit VHN versenden" fester Bestandteil der Rolle "Vertretung" ist. Wie im obigen Beispiel wird vom Vertreter (jetzt mit der Rolle "Vertretung" ausgestattet) das Datum der Kenntnisnahme eingetragen (1). Die Möglichkeit, den Strukturdatensatz qualifiziert elektronisch signieren zu können, wird in diesem Fall nicht angeboten (2). Auch hier ist eine Änderung des Textfeldes "Betreff" möglich (3). Der Button "Nachricht senden" (4) ist immer aktiv.
Rz. 281
Abb. 9: eEB abgegeben und senden durch Vertreter im Vertretenen-Postfach mit Rolle "Vertretung"