Rz. 20

Vermögen, Schlüssel, Sparbücher etc. sind herauszugeben
Unterlagen sind herauszugeben
Empfänger: ehemals Betreuter, Erben, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vorsorgebevollmächtigter
Zeitpunkt unklar: unverzüglich oder nach Schlussrechnung

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