Rz. 20
▪ | Vermögen, Schlüssel, Sparbücher etc. sind herauszugeben |
▪ | Unterlagen sind herauszugeben |
▪ | Empfänger: ehemals Betreuter, Erben, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vorsorgebevollmächtigter |
▪ | Zeitpunkt unklar: unverzüglich oder nach Schlussrechnung |
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