Rz. 212

Die Leistungsart Unfallrente (UIR) ist neu in den Musterbedingungen. Als Sonderbedingung, vielfach Unfallinvaliditätsrente genannt, war diese Leistungsart seit langem bei vielen VR im Angebot. Sinn ist es, der VP bei besonders schwerwiegenden, unfallbedingten Gesundheitsschädigungen lebenslang eine Rente zu zahlen. Die UIR steht als selbstständige Leistungsart neben der Invaliditätsleistung, bezieht sich aber teilweise auf deren Regelungen.

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