Rz. 247

Die Kostenerstattung für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze (Bergungskosten) war bisher in den Musterbedingungen nicht enthalten. Wie bei Ziff. 2.7 AUB 2014 passen sich die Musterbedingungen der Praxis an, da Bergungskosten, oft sogar beitragsfrei, in den Verträgen enthalten sind. Die konkrete Regelung der VR kann aber erheblich vom Text der Musterbedingungen abweichen.

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