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Unfälle, die die VP als Teilnehmer an Rennen mit Motorfahrzeugen erleidet, sind ausgeschlossen. Es soll das typischerweise bestehende, besonders hohe Unfallrisiko eines eng begrenzten Personenkreises nicht der Versichertengemeinschaft insgesamt aufgebürdet werden. Der Ausschluss wurde neu gestaltet und verständlicher gegliedert. Zudem wurde der Begriff "Rennen" neu eingeführt und definiert. Der Begriff Fahrtveranstaltung ist entfallen.

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