Rz. 155

Ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden durch Infektionen. Diese zählen als Krankheiten nicht zu den Lebensrisiken im Bereich einer privaten Unfallversicherung. Der Ausschluss wurde in den AUB 2014 anders strukturiert und neu gestaltet.

 

Hinweis

In der Praxis sind in neueren Verträgen überwiegend Sonderbedingungen zu diesem Ausschluss vereinbart. Die Regelungen dieser Sonderbedingungen sind sehr unterschiedlich und bedürfen stets einer genauen Prüfung.[291]

[291] Zu den Sonderbedingungen vgl. Naumann/Brinkmann, § 4 Rn 205 ff.

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