Rz. 173

Bauch- und Unterleibsbrüche (sog. Hernien) sind vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen, weil sie zumeist auf einer anlagebedingten (angeborenen) oder krankheitsbedingten Bindegewebsschwäche beruhen[311] und genetische Dispositionen bzw. Erkrankungen in den AUB ausgeschlossen sein sollen.

[311] Prölss/Martin-Knappmann, AUB 2008 Nr. 5 Rn 71; Wussow/Pürckhauer, § 10 Anm. 3.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?