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Voraussetzung ist die Entstehung von Kosten. Damit sind Kosten für die Personenrettung gemeint, z.B. für Hubschrauberflüge aus den Bergen oder Kosten für die Suche nach Verletzten nach dem Einsturz eines Gebäudes. Ein Ersatzanspruch besteht nur für die Kosten eines öf­fentlich-rechtlichen oder privaten Rettungsdienstes. Suchaktionen von Privatpersonen reichen nicht aus.

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