Rz. 164

Versicherungsschutz besteht hingegen für Kinder, die das X. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Ziff. 5.2.5 S. 2 AUB 2014. Ab den AUB 08 hat der GDV keinen Altersvorschlag mehr erteilt, die VR setzen das Alter häufig mit bis zu 14 Jahren an. Vergiftungen durch Nahrungsmittel bleiben aber weiterhin ausgeschlossen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge