Rz. 166
Der VR muss neben dem Nachweis des vergiftungsbedingten Gesundheitsschadens auch nachweisen, dass der Giftstoff durch den Schlund in den Körper gelangt ist. Für die Ausnahme hat der VN das Alter des Kindes zum Einnahmezeitpunkt nachzuweisen, der VR ggf. die Einnahme durch Nahrungsmittel.
Rz. 167
Praxistipp
Versicherte Vergiftungen
▪ | Schlangenbiss |
▪ | Mit einer Spritze verabreichte Giftstoffe |
▪ | Eindringen von Giftstoffen in den Körper durch offene Wunden |
▪ | Der giftige Stoff wird versehentlich geschluckt (überraschende Sprühwolke im Labor), da hier die Einnahme versehentlich (unfreiwillig) erfolgte |
▪ | Zwangsweise Verabreichung von Giftstoffen durch Dritte gegen den Willen der VP |
Ausgeschlossene Vergiftungen
▪ | Verwechslung beim Trinken aus einer Giftflasche statt einer Wasserflasche (Die Einnahme erfolgt hier nicht versehentlich, es liegt nur Unkenntnis der Giftigkeit vor). |
▪ | Vergiftung durch Lebensmittel (aber als Sonderbedingung versicherbar – genau prüfen) |
Beachte
Durch versehentliches Hinunterschlucken von Lauge eingetretene Verätzungen und Verbrennungen sind nicht ausgeschlossen, da es sich nicht um Vergiftungen handelt.[298]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen