Rz. 6

Das bisher einzige zugelassene Gerät in Deutschland ist das TraffiSection S450 von Jenoptik. Dieses ist bisher lediglich in Niedersachsen auf der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen aufgebaut. Die Verkehrsüberwachung erfolgt auf einem festen, maximal zwei Fahrstreifen in gleiche Fahrtrichtung führenden Streckenabschnitt, der durch die Eichbehörde ausgemessen wurde. Die Geschwindigkeitsmessanlage verfügt über einen Ein- und einen Ausfahrtquerschnitt. Innerhalb dieser definierten Messfelder werden Zeitstempel und Fotoaufnahmen des Fahrzeughecks erstellt und damit das jeweilige Fahrzeug erfasst. Aus diesen Fotos und der Zeitdifferenz zwischen beiden Aufnahmen kann die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet werden. Die Fahrzeugidentifizierung erfolgt über Heckfotoaufnahmen, wobei hierzu die amtlichen Kennzeichen automatisch extrahiert und nicht rückführbar anonymisiert werden. Liegt der Wert der vorzuwerfenden Durchschnittsgeschwindigkeit oberhalb eines frei einstellbaren Grenzwertes, erfolgt hinter dem Ausfahrtsquerschnitt eine Frontaufnahme zur Fahreridentifizierung.

a) Technische Daten

 

Rz. 7

 
Messbereich 10 km/h–300 km/h
Messwert-Anzeigebereich 10 km/h bis 250 km/h Anzeige Messwert
Ab 251 km/h Anzeige > 250 km/h
Auflösung der Geschwindigkeitsmessung 1 km/h
Max. Anzahl der überwachten Fahrspuren 2
Minimaler Streckenabschnitt-Längenwert 2000 m
Temperaturbereiche der TraffiSection S450
Umgebungstemperaturbereich

– 20°C bis + 60°C

Schaltschränke thermisch geregelt und überwacht

b) Toleranzen

 

Rz. 8

Von dem angezeigten Geschwindigkeitsmesswert der vorzuwerfenden Durchschnittsgeschwindigkeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen abgezogen. Von der Messanlage wird dabei bei der Einfahrt eine Fahrzeugklasse generiert, auf die das eingestellte Limit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bezogen ist.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen betragen dabei bis zu einer festgestellten Geschwindigkeit von 100 km/h ± 3 km/h – bzw. ab 100 km/h 3 %.

c) Eichung

 

Rz. 9

Die Eichung wurde durch das Mess- und Eichwesen Niedersachsen mit dem gesetzlich geforderten Modul F der Konformitätsbewertung und anschließender Gesamteichung der Anlage durchgeführt.

Das Eichamt misst dabei unter anderem die kürzeste Wegstrecke zwischen der Anfangslinie und der Endlinie der Einfahrt- bzw. Ausfahrtsquerschnitte. Die vermessene Wegstrecke wird um die Messunsicherheit des verwendeten Eichprüfmittels reduziert.

Die Messanlage muss beim Einrichten bzw. nach der erfolgten Eichung mit Sicherheitszeichen messtechnisch gesichert werden. Eichsiegel werden dabei innerhalb der Schaltschränke des Einfahr- und Ausfahrtbereichs verklebt, sowie an den Schaltschränken der Brückenverteiler. Die jeweiligen Kameras und Verbindungsstecker werden ebenso wie die Laserscanner mit Eichmarken gesichert. Werden beschädigte Sicherungsmarken erkannt, dürfen Vorfallsdateien nicht ausgewertet werden.

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