Rz. 10

Im Allgemeinen gilt, dass die TraffiSection S450-Messanlage ausschließlich zum stationären Einsatz der Verkehrsüberwachung bestimmt ist. Die Komponenten der Anlage werden dabei vor der Erstinbetriebnahme durch den Hersteller oder eine durch ihn dazu ermächtigte Stelle installiert.

Bei der amtlichen Überwachung ist eine gültige Konformitätserklärung oder Eichung der Messanlage Voraussetzung. Durch die Einhaltung der in der Baumusterprüfbescheinigung festgelegten Parameter wird sichergestellt, dass die Anlage innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fehlergrenzen arbeitet, sofern die Gebrauchsanweisung beachtet wird.

 

Rz. 11

Der Aufbau und die Einrichtung der Messanlage in Niedersachsen wurde durch den Hersteller durchgeführt und ein Antrag zur Konformitätsbewertung bei der PTB gestellt. Daraufhin erteilte die PTB für diese Anlage im Rahmen des gesetzlich geforderten Konformitätsbewertungsverfahrens (Modul B) die Baumusterprüfbescheinigung. Seit Mitte Dezember 2018 soll der Eichschein für die Anlage vorliegen. Ab Mitte Januar 2019 bis Mitte März 2019 erfolgte der vorgesehene Pilotbetrieb mit regulären Messungen. Seit Mitte November 2019 erfolgt nun der reguläre Messbetrieb.

 

Rz. 12

Abbildung 2: Messbereiche der TraffiSection. Das Betroffenenfahrzeug wird innerhalb des Messfeldes im Ein- und Ausfahrquerschnitt von dem System (Laserscanner und Kamera, blau) erfasst und registriert. Die Zeitdifferenz zwischen den Durchfahrten wird bestimmt. Die Messstrecke ist zugunsten des Betroffenen länger gewählt als die vermessene Strecke des Eichamtes (rot).

 

Rz. 13

Im Prinzip besteht die Messanlage aus einem vom Eichamt vermessenen Streckenabschnitt, bei dem es sich um die kürzeste Wegstrecke zwischen der Anfangslinie und der Endlinie (Abbildung 2, rot) handelt. Vor der Anfangslinie liegt der Einfahrtsquerschnitt, innerhalb dessen das einfahrende Fahrzeug registriert und die Zeitmessung begonnen wird. Hinter der Endlinie liegt der Ausfahrtsquerschnitt, innerhalb dessen die Zeitmessung des Betroffenen endet, sobald die Endlinie überfahren wurde. Innerhalb dieses Bereiches erfolgt dann auch gegebenenfalls die Frontaufnahme mit der Fahrerkamera (grün). Die Tragevorrichtung oberhalb der Fahrbahn enthält jeweils einen Laserscanner und eine Spurkamera mit Infrarotblitz pro Fahrspur. Die Laserscanner nehmen die durchfahrenden Fahrzeuge war und identifizieren die jeweiligen Fahrzeugklassen. Für unterschiedliche Fahrzeugklassen können jeweilige Geschwindigkeitsgrenzwerte eingestellt werden.

Alle fahrerbezogenen Daten werden vor der Übertragung pseudonymisiert oder verschlüsselt. Die Übertragung selbst erfolgt über gesicherte Netzwerkverbindungen. Wird bei einem Abgleich der erstellten Fahrzeugaufnahmen (Matchingprozess) festgestellt, dass die berechnete Geschwindigkeit über dem Streckenlimit liegt, wird ein Vorfallsdatensatz erzeugt. Dazu werden die entsprechenden Fotos von den Spurkameras abgerufen, Fotos des Fahrzeuges von der Fahrerkamera erstellt und alle Bilder zusammengefügt. Erfolgt kein Matchingprozess mit einer Geschwindigkeit über dem Streckenlimit, werden die Fotos in den Spurkameras automatisch gelöscht.

 

Rz. 14

Die Bedienung der Messanlage soll über eine Web-Schnittstelle erfolgen. Amtliche Messungen dürfen nur von entsprechend geschultem Bedienpersonal vorgenommen werden. Laut Gebrauchsanweisung muss ein Messprotokoll geführt werden. Der Messbeginn ist demnach definiert als das Starten der Überwachung vor Ort und das Messende als der Zeitpunkt, an dem der Bediener die Anlage außer Betrieb genommen hat. Eine Fernkonfiguration und Datenfernauslesung bedeuten kein Beenden der Messreihe.

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