Rz. 1

Ein neues Messverfahren, welches seit Dezember 2020 in Niedersachsen im Regelbetrieb läuft, aber in mehreren europäischen Ländern schon üblich ist (Österreich, Niederlande, Großbritannien, Italien …), ist die sogenannte Abschnittskontrolle. Im Englischen wird sie auch Section Control genannt.

Bei der Section Control-Messanlage wird ein Streckenbereich von ca. 2–5 km überwacht. Dadurch wird vom gemessenen Fahrzeug keine Momentaufnahme erstellt, sondern eine Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Kurzzeitige Geschwindigkeitsverstöße können demnach nicht erfasst werden.

 

Rz. 2

Am Beginn der Messanlage fährt ein Fahrzeug in den Messbereich ein und wird von einer Kamera o.ä. registriert (Abbildung 1, Rdn 3). Hierbei wird das Fahrzeug identifiziert (z.B. durch Ablesen des Nummernschildes) und eine individuelle Zeitnahme gestartet. Verlässt das Betroffenenfahrzeug wieder den Messbereich (z.B. 2 km), wird es wieder registriert und die individuelle Zeitnahme gestoppt. Mit diesem Zeitwert und dem bekannten Abstand zwischen den Messanlagen lässt sich ein durchschnittlicher Geschwindigkeitswert bestimmen. Der Messbereich beträgt dabei eine eher längere Strecke, wobei auf Autobahnen auch Strecken von mehreren Kilometern realisierbar sind. Es besteht wohl auch die Möglichkeit, mehrere Streckenerfassungsabschnitte hintereinander zu schalten und so mehrere mittlere Geschwindigkeitswerte zu generieren.

 

Rz. 3

Abbildung 1: Prinzipskizze der Section Control, bei der ein Fahrzeug bei der Einfahrt und Ausfahrt eines Messbereiches registriert wird.

 

Rz. 4

Je länger bei diesem Messprinzip die Messstrecke ist, desto genauer ist auch die Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit. Beschleunigungsspitzen und Abbremsungen der Fahrzeuge mitteln sich dabei weg.

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