Rz. 27

Das Betroffenenfahrzeug wurde zu früh/zu spät von der Messanlage registriert. Ein Sachverständigengutachten wird ergeben, dass sich hierdurch fehlerhafte Geschwindigkeitswerte ergeben und mithin die Messung ungültig ist.
Auf dem Messfoto ist die Markierung der Markierungslinie nicht zu sehen. Eine sachverständige Überprüfung wird ergeben, dass die Rekonstruktion der Markierungslinie fehlerhaft erfolgte und dadurch die Messung ungültig ist.

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