Rz. 27
▪ | Das Betroffenenfahrzeug wurde zu früh/zu spät von der Messanlage registriert. Ein Sachverständigengutachten wird ergeben, dass sich hierdurch fehlerhafte Geschwindigkeitswerte ergeben und mithin die Messung ungültig ist. |
▪ | Auf dem Messfoto ist die Markierung der Markierungslinie nicht zu sehen. Eine sachverständige Überprüfung wird ergeben, dass die Rekonstruktion der Markierungslinie fehlerhaft erfolgte und dadurch die Messung ungültig ist. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen