Rz. 13
Sobald nach Lage der Sache die Auseinandersetzung stattfinden kann, hat der Notar einen Auseinandersetzungsplan anzufertigen, § 368 FamFG. Sind die erschienenen Beteiligten mit dem Inhalt des Plans einverstanden, hat der Notar die Auseinandersetzung zu beurkunden. Sind alle Beteiligten erschienen, hat der Notar die Auseinandersetzung zu bestätigen; dasselbe gilt, wenn die nicht erschienenen Beteiligten ihre Zustimmung zu gerichtlichem Protokoll oder in einer öffentlich beglaubigten Urkunde erteilen.
I. Verfahren
Rz. 14
Die Aufstellung des Auseinandersetzungsplanes ist grundsätzlich Aufgabe des Notars. Allerdings kann er auch einen Plan der Beteiligten übernehmen.[13] Widerspricht ein erschienener Beteiligter, kommt die Auseinandersetzung nicht zustande. In den Plan sind die erbrechtlichen Verhältnisse, der Stand der Nachlassmasse, etwa bestehende Ausgleichspflichten (§§ 2050 ff. BGB), die Berechnung der Ansprüche der Beteiligten und die Bezeichnung der Nachlassgegenstände, welche die einzelnen Beteiligten erhalten, aufzunehmen.[14] Der Plan ist zu beurkunden. Dies geschieht dadurch, dass er zu Protokoll oder auch in einem besonderen Schriftstück, das beigefügt und verlesen werden muss, niedergelegt wird.
II. Muster: Auseinandersetzungsplan
Rz. 15
Muster 16.3: Auseinandersetzungsplan
Muster 16.3: Auseinandersetzungsplan
A. Erbfolge
Am _________________________ ist der _________________________ in _________________________ verstorben. Er wurde aufgrund Gesetzes beerbt von
seiner Witwe _________________________ zu ½,
seiner Tochter _________________________ zu ¼ und
seinem Sohn _________________________ zu ¼.
B. Teilungsmasse
Am _________________________ setzt sich der Nachlass wie folgt zusammen:
I. | Aktivnachlass | |
1. | Grundstücke (Grundbuch _________________________) | _________________________ EUR |
2. | Bankguthaben _________________________ | _________________________ EUR |
3. | Schmuck | _________________________ EUR |
II. | Passivnachlass | |
1. | Hypothek _________________________ | _________________________ EUR |
2. | Darlehensforderung des _________________________ | _________________________ EUR |
III. | Reinnachlass | _________________________ EUR |
IV. | Erbanteile |
_________________________ Einigkeit bezüglich bestimmter Zuwendungen als Ausstattung etc.
I. Auseinandersetzungsvertrag
Die Witwe erhält _________________________, die Kinder _________________________.
II. Die Kosten der Auseinandersetzung tragen die Erben im Verhältnis des Wertes ihrer Erbquoten.
(Unterschriften)
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