Rz. 4
Für die Vermittlung der Auseinandersetzung als Teilungssache ist der Notar nach § 342 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 23a Abs. 3 GVG sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 344 Abs. 4a FamFG.
Rz. 5
Muster 16.1: Antrag auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung
Muster 16.1: Antrag auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung
An das
Notariat
_________________________
Nachlasssache _________________________
Az. _________________________
Hiermit zeige ich an, dass ich Herrn _________________________ vertrete.
Am _________________________ verstarb in _________________________ die Mutter meines Mandanten, _________________________. Die Verstorbene besaß die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie wurde aufgrund Gesetzes beerbt von ihrem Ehemann _________________________ zu ½ und ihren Kindern _________________________ zu je ¼.
Es ist keine Testamentsvollstreckung angeordnet.
Die Erblasserin war mit dem Vater meines Mandanten in erster Ehe im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Auf die in den Nachlassakten _________________________ VI _________________________ getroffenen Feststellungen nehme ich Bezug.
Es wird beantragt, die Erbauseinandersetzung zu vermitteln.
Es liegt folgende Teilungsmasse vor:
1. | Grundstücke
|
||||||||
2. | Bewegliche Sachen
|
||||||||
3. | Forderungen und Rechte
|
Gesamtwert der Aktiva
Die Schuldenmasse stellt sich wie folgt dar:
1. | Hypotheken |
2. | Grundschulden |
3. | Rentenschulden |
4. | sonstige dingliche Rechte |
5. | sonstige Schulden |
Summe der Nachlassverbindlichkeiten
(Rechtsanwalt)
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