Rz. 4

Für die Vermittlung der Auseinandersetzung als Teilungssache ist der Notar nach § 342 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 23a Abs. 3 GVG sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 344 Abs. 4a FamFG.

 

Rz. 5

Muster 16.1: Antrag auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung

 

Muster 16.1: Antrag auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung

An das

Notariat

_________________________

Nachlasssache _________________________

Az. _________________________

Hiermit zeige ich an, dass ich Herrn _________________________ vertrete.

Am _________________________ verstarb in _________________________ die Mutter meines Mandanten, _________________________. Die Verstorbene besaß die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie wurde aufgrund Gesetzes beerbt von ihrem Ehemann _________________________ zu ½ und ihren Kindern _________________________ zu je ¼.

Es ist keine Testamentsvollstreckung angeordnet.

Die Erblasserin war mit dem Vater meines Mandanten in erster Ehe im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Auf die in den Nachlassakten _________________________ VI _________________________ getroffenen Feststellungen nehme ich Bezug.

Es wird beantragt, die Erbauseinandersetzung zu vermitteln.

Es liegt folgende Teilungsmasse vor:

1.

Grundstücke

Grundbuch _________________________
Einheitswert
Verkehrswert
2.

Bewegliche Sachen

Pkw
Hausrat
Schmuck etc.
3.

Forderungen und Rechte

Bankkonten
Wertpapiere
Sparbücher
Darlehensforderung etc.

Gesamtwert der Aktiva

Die Schuldenmasse stellt sich wie folgt dar:

1. Hypotheken
2. Grundschulden
3. Rentenschulden
4. sonstige dingliche Rechte
5. sonstige Schulden

Summe der Nachlassverbindlichkeiten

(Rechtsanwalt)

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