_________________________ Versicherung AG
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Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________
Schaden vom _________________________
Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ausweislich der beiliegenden Vollmacht beauftragte mich Ihr Versicherungsnehmer, Herr _________________________ aus _________________________, mit der Wahrnehmung seiner Interessen in der im Betreff genannten Angelegenheit. Anlass zur Beauftragung gibt Ihr Schreiben vom _________________________. Darin machen Sie gegen meinen Mandanten aus Anlass des Schadensfalls vom _________________________ einen Regressanspruch in Höhe von 2.500 EUR geltend. Zur Begründung führen Sie aus, mein Mandant habe eine Obliegenheitsverletzung in Form einer fehlenden Schadensanzeige begangen. Nach eingehender Prüfung der hier interessierenden Fragen zur Sach- und Rechtslage vermag ich mich der von Ihnen vertretenen Auffassung nicht anzuschließen.
1) Es fehlt bereits an einer vorsätzlichen Falschauskunft. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Versicherungsnehmer i.d.R. nicht bewusst seinen Versicherungsschutz gefährdet und daher zugunsten des Versicherers keine entsprechende Vermutung eingreift (BGH VersR 1979, 1117; OLG Hamm zfs 2005, 193). Im Übrigen liegt ein bewusstes Unterlassen der Schadensanzeige auch deshalb fern, weil _________________________.
2) Unabhängig hiervon scheidet ein Regress bereits deshalb aus, weil Ihnen der nach ihrer Meinung zutreffende Sachverhalt bereits bekannt ist und sich eine unterstellte Falschauskunft nicht ursächlich auf Ihre Feststellungen i.S.d. § 28 Abs. 3 S. 1 VVG ausgewirkt hat: _________________________.
3) Und zudem ist darauf hinzuweisen, dass es an einer rechtzeitigen sowie formal und inhaltlich korrekten Belehrung i.S.d. § 28 Abs. 4 VVG fehlt. Zumindest haben Sie nicht den Nachweis dafür erbracht, dass meinen Mandanten eine solche gesonderte Belehrung rechtzeitig vor der erteilten Auskunft erreicht hat: _________________________.
4) Zusammenfassend habe ich Sie deshalb aufzufordern, innerhalb einer Frist von
_________________________ (10-Tages-Frist)
schriftlich zu bestätigen, dass Sie aus Anlass des Schadensfalls keinen Regressanspruch gegen meinen Mandanten geltend machen. Sollten Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werde ich meinen Mandanten über die Möglichkeiten einer negativen Feststellungsklage informieren.
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)