Zwischen
der Firma _________________________
– nachfolgend "Gesellschaft" genannt –
und
Herrn/Frau _________________________
– nachfolgend "Volontär" genannt –
wird folgender Volontärsvertrag geschlossen:
Vorbemerkung
Der Volontär beabsichtigt zum Zwecke der Ausbildung ein Volontariat bei der Gesellschaft zu absolvieren, wobei keine abgeschlossene Fachausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf beabsichtigt ist.
§ 1
Volontariatsinhalt
Das Volontariat dient der Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen auf folgenden Gebieten:
_________________________
_________________________
_________________________
Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein Arbeitsverhältnis hierdurch nicht begründet wird.
Die Ausbildung ist sachlich und zeitlich wie folgt gegliedert:
Zeitraum |
Tätigkeit |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
§ 2
Ausbildungsort und Arbeitszeit
Das Volontariat wird in dem Betrieb der Gesellschaft in _________________________ absolviert.
Die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit beträgt von Montag bis Freitag _________________________ Stunden, beginnt täglich um _________________________ Uhr und endet um _________________________ Uhr.
§ 3
Volontariatszeit und Kündigung
Das Volontariat beginnt am _________________________ und ist zunächst befristet auf einen Monat. Innerhalb dieses Zeitraumes (Probezeit) kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Wird das Vertragsverhältnis ohne Kündigung fortgesetzt, endet es spätestens, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf, am _________________________. Einer Weiterbeschäftigung über diesen Termin hinaus wird schon jetzt widersprochen.
Kündigungen müssen schriftlich und nach Maßgabe des § 22 Berufsbildungsgesetz erfolgen.
§ 4
Vergütung
Der Volontär erhält eine am Ende eines Kalendermonats nachträglich fällig werdende Bruttovergütung von EUR _________________________ monatlich. Daneben werden folgende Sachleistungen gewährt: _________________________
§ 5
Fortzahlung der Vergütung
Die Fortzahlung der Vergütung im Verhinderungs- und Krankheitsfall richtet sich nach § 19 Berufsbildungsgesetz und dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
§ 6
Urlaub
(1) Der Urlaubsanspruch des Volontärs richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz bzw. im Fall seiner Anwendbarkeit nach § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der Urlaub ist in Abstimmung mit der Gesellschaft zu nehmen.
§ 7
Pflichten der Gesellschaft
Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Volontär auf den in § 1 dieses Vertrages genannten Gebieten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und unter Beachtung der Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes auszubilden, dem Volontär am Ende der Volontariatszeit einen Tätigkeitsnachweis und auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen.
§ 8
Pflichten des Volontärs
Der Volontär ist verpflichtet,
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die ihm im Rahmen der Ausbildung gem. § 1 übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen und entsprechende Anweisungen der Gesellschaft zu befolgen, |
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die für den Betrieb gültigen einschlägigen Regelungen und Sicherhe... |