Rz. 964

Die Höhe wird grds. entsprechend den üblichen Regeln, die für die Rentenversicherung versicherungspflichtiger Selbstständiger aufgestellt sind, berechnet. Danach bestimmt § 165 SGB VI, welche Einnahmen beitragspflichtig sind.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge