Rz. 483

Bei dem äußeren Betriebsvergleich wird darauf abgestellt, welche Bezüge von gleichartigen Betrieben in Art und Höhe für entsprechende Leistungen des Geschäftsführers gewährt werden (BFH v. 28.6.1989, BStBl II 1989, 854).

 

Rz. 484

Zur Durchführung dieses äußeren Betriebsvergleiches stehen empirische bzw. statistische Untersuchungen verschiedener Unternehmensberatungsgesellschaften zur Verfügung. Hingewiesen sei insb. auf die Untersuchungen der Kienbaum-Vergütungsberatung, Gummersbach, da diese nicht nur Durchschnittswerte, sondern auch die zugrunde liegenden Spannweiten der Gehälter vollständig wiedergeben. Nach dem BFH-Urt. v. 14.7.1999 (BFH/NV 1999, 1645) bestehen gegen die Heranziehung von Gehaltsstrukturuntersuchungen keine Bedenken.

 

Rz. 485

Bei Anwendung dieser Untersuchungen zur Ermittlung angemessener Geschäftsführergehälter ist zu beachten, dass diese insoweit nicht repräsentativ sind, als erfolgreiche, ertragsstarke Unternehmen mit hohen Geschäftsführergehältern wenig berücksichtigt sind (Niehues, BB 1998, 1452; Schneider/Altmüller, DB 1996, 1003, 1005), da diese häufig an den durchgeführten Umfragen nicht teilnehmen, um ihre hohen Erträge nicht nach außen bekannt zu geben.

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