Vorstandsvertrag
zwischen der
_________________________ eG
_________________________
(Adresse)
– nachfolgend auch "Genossenschaft" genannt –
und
Herrn/Frau _________________________
_________________________
(Adresse)
Präambel
Durch Beschluss der Generalversammlung/des Aufsichtsrates der Genossenschaft vom _________________________ ist Herr/Frau _________________________ für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ zum hauptamtlichen Vorstandsmitglied der Genossenschaft bestellt worden. Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien den nachfolgend im Einzelnen geregelten Dienstvertrag.
§ 1
Aufgaben
(1) Herr/Frau _________________________ führt gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Vorstandes die Geschäfte der Genossenschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung und des Geschäftsverteilungsplanes für den Vorstand, soweit solche erlassen werden, und dieses Dienstvertrages.
(2) Herr/Frau _________________________ verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die der Erfüllung des Satzungszweckes dienen, alle anfallenden Aufgaben nach besten Kräften zu erledigen, die volle Arbeitskraft der Genossenschaft zu widmen und die Interessen der Genossenschaft in jeder Weise zu fördern.
(3) Die Genossenschaft behält sich vor, sowohl Satzungsänderungen und -ergänzungen, als auch solche der Geschäftsordnung bzw. des Geschäftsverteilungsplanes vorzunehmen. Soweit sich solche ergeben, werden diese unverzüglich Herrn/Frau _________________________ mitgeteilt.
(4) Herrn/Frau _________________________ wird während der Laufzeit dieses Vertrages ausschließlich für die Genossenschaft tätig. Die Übernahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Genossenschaft. Auf Anordnung der Generalversammlung hat Herrn/Frau _________________________ auch andere als in der Satzung und Geschäftsordnung geregelte Aufgaben zu übernehmen.
(5) Herr/Frau _________________________ vertritt die Genossenschaft gemeinsam mit dem weiteren Vorstandsmitglied.
(6) Als Dienstsitz wird der Sitz der Genossenschaft vereinbart, derzeit _________________________. Die Genossenschaft ist berechtigt, den Dienstsitz an einen anderen Dienstort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu verlegen.
§ 2
Vergütung
(1) Herr/Frau _________________________ erhält für die Tätigkeit als Vorstandsmitglied ein monatliches Gehalt in Höhe von _________________________ EUR brutto, welches jeweils zum Ende eines Monates zahlbar ist. Darüber hinaus erhält Herr/Frau _________________________ ein 13. Monatsgehalt, welches als Urlaubsgeld zeitgleich mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt wird sowie ein 14. Monatsgehalt, welches als Weihnachtsgeld zeitlich mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Alle Zahlungen verstehen sich brutto. Das Grundgehalt wird jährlich auf eine Erhöhung überprüft und zumindest in Höhe des Inflationsausgleiches angepasst.
(2) Ferner erhält Herr/Frau _________________________ eine Gewinn-Tantieme pro Geschäftsjahr in Höhe von _________________________ %. Bemessungsgrundlage der Tantieme ist der körperschaftssteuerliche Gewinn laut Steuerbilanz vor Abzug aller Tantiemen und nach Verrechnung mit (etwaigen) Verlustvorträgen. Die Auszahlung der Tantieme erfolgt brutto innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses. Sie wird anteilig berechnet, wenn das Vertragsverhältnis während der Laufzeit eines vollen Kalenderjahres beendet wird. (Anm.: Bei Banken und Versicherungen sind – i.d.R. unter Hinzuziehung eines externen Vergütungsexperten – besondere Vergütungsmodelle, mit entsprechender Vergütungsstruktur, Verhältnis Fixvergütung zu variabler Vergütung mit short term incentive und long term incentive, und unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und der Vorschriften der InstitutsVergV bzw. der VersVergV zu entwickeln.)
(3) Die Gesellschaft behält sich vor, außergewöhnliche Geschäftsvorfälle und Erträge, die nicht das Ergebnis des operativen Geschäftes sind, wie beispielsweise die Veräußerung einer Beteiligung oder von Grundbesitz, aus der Bemessungsgrundlage für die Tantieme herauszunehmen. Bei nachträglicher Änderung des körperschaftssteuerlichen Gewinnes/Jahresabschlusses durch eine spätere Betriebsprüfung verändert sich die Bemessungsgrundlage nicht, es sei denn, den Geschäftsführer träfe eine erhebliche Pflichtverletzung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses.
(4) Mit diesen Bezügen ist die gesamte Tätigkeit von Herrn/Frau _________________________ für die Genossenschaft einschließlich aller zusätzlichen Mehrarbeit vollständig abgegolten.
(5) Bei einer vorübergehenden Arbeitsverhinderung bzw. Arbeitsunfähigkeit, die durch Krankheit, Unfall oder aus einem anderen von Herrn/Frau _________________________ nicht zu vertretenden Grund eintritt, wird die Vergütung gem. Abs. 1 und 2 für die Da...