Vorstandsvertrag
zwischen der Firma
_________________________ AG
_________________________
_________________________
(Adresse)
nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt –
vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats
und
Herrn/Frau _________________________
_________________________
_________________________
(Adresse)
Präambel
Durch Beschluss des Aufsichtsrates der Gesellschaft vom _________________________ ist Herr/Frau _________________________ für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der Gesellschaft mit dem Ressort _________________________ bestellt worden. Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien den nachfolgend im Einzelnen geregelten Dienstvertrag.
§ 1
Aufgaben
(1) Herr/Frau _________________________ führt gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Vorstandes die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, (ggf. Zusatz bei börsennotierter AG: in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat nach den Grundsätzen, Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen der von der Gesellschaft gem. § 161 AktG abzugebenden Entsprechenserklärung,) dem Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte in der jeweils aktuellen Fassung, der Geschäftsordnung für den Vorstand, soweit eine solche vom Aufsichtsrat erlassen wird, und dieses Dienstvertrages.
(2) Herr/Frau _________________________ ist im Vorstand für das Ressort _________________________ zuständig, wobei die Gesellschaft sich vorbehält, den Zuschnitt des Ressorts zu verändern.
(3) Herr/Frau _________________________ verpflichtet sich, die anfallenden Aufgaben nach besten Kräften zu erledigen, die volle Arbeitskraft der Gesellschaft zu widmen und die Interessen der Gesellschaft in jeder Weise zu fördern. (ggf. Zusatz bei Doppelmandaten: Herr/Frau _________________________ ist von den Beschränkungen des § 181 2. Alt BGB befreit, soweit es Rechtsgeschäfte zwischen der _________________________-AG und der _________________________-AG betrifft.)
(4) Herr/Frau _________________________ wird während der Laufzeit dieses Vertrages ausschließlich für die Gesellschaft tätig. Die Übernahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit, insbesondere von Aufsichtsrats-, Beirats- oder vergleichbaren Mandaten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Aufsichtsrates. Auf Wunsch des Aufsichtsrats ist Herr/Frau _________________________ verpflichtet, Aufsichtsratsmandate und ähnliche Ämter bei anderen Unternehmen, insbesondere in Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft, sowie ehrenamtliche Funktionen bei Verbänden, denen die Gesellschaft angehört, zu übernehmen. Herr/Frau _________________________ hat solche Ämter jederzeit auf Veranlassung des Aufsichtsrats, spätestens jedoch mit Beendigung der Bestellung zum Vorstandsmitglied, niederzulegen.
(5) Herr/Frau _________________________ vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder mit einem Prokuristen.
Ggf. Zusatz:
(6) Vor der Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder und vor Abberufung vorhandener Vorstandsmitglieder verpflichtet sich der Aufsichtsrat, Herrn/Frau _________________________ zuvor anzuhören.
§ 2
Bezüge
(1) Herr/Frau _________________________ erhält für die Tätigkeit ab _________________________ folgende Bezüge:
a) eine feste Tätigkeitsvergütung (Grundvergütung) i.H.v. jährlich brutto _________________________ EUR, die in monatlichen gleichen Raten am Schluss eines jeden Monates gezahlt wird,
b)eine jährliche Tantieme, deren Höhe nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses der Gesellschaft vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Gesellschaft und der Leistungen des Vorstandsmitglieds nach billigem (Alt.: freiem) Ermessen festgesetzt wird (ggf. Zusatz: und mit jährlich brutto _________________________ EUR garantiert wird), (ggf. weiterer Zusatz: wovon ein monatlicher Betrag von _________________________ EUR brutto im Voraus zahlbar ist). Soweit der Dienstvertrag unterjährig beginnt oder endet, erfolgt die Berechnung der jährlichen Tantieme pro rata temporis. Die Festsetzung der Tantieme erfolgt spätestens innerhalb von drei Wochen nach der Feststellung des Jahresabschlusses, die Auszahlung der Tantieme erfolgt innerhalb von weiteren zehn Tagen,
c) einen long term incentive, dessen Einzelheiten sich aus dem long term incentive Programm der Gesellschaft ergeben, welcher wesentlicher Gegenstand dieses Vertrages ist.
(Anm. zu (1) a), b) u. c): Bei börsennotierten Unternehmen ist ein individuelles – insb. an § 87 Abs. 1 S. 2 u. 3 AktG zu messendes – Vergütungsmodell unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Unternehmensentwicklung (Vergütungsstruktur), der gesetzlich vorgeschriebenen mehrjährigen Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung un...