Rz. 311

Muster 16.23: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

 

Muster 16.23: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

An das

Landgericht _________________________

In Sachen

des _________________________

– Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

Herrn _________________________

– Antragsgegner –

legen wir hiermit namens und kraft beigefügter Vollmacht des Antragsgegners gegen die am _________________________ vom Landgericht _________________________ unter dem _________________________ erlassene einstweilige Verfügung (Az: _________________________) gem. §§ 936, 924 Abs. 1 ZPO

Widerspruch

ein. Wir beantragen:

 
  1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts _________________________ vom _________________________, Az: _________________________ wird aufgehoben.[483]
  2. Die Vollstreckung aus der einstweiligen Verfügung wird mit sofortiger Wirkung – notfalls gegen Sicherheitsleistung – eingestellt.[484]
  3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Begründung:

Der Antragsteller hat zur Glaubhaftmachung des im Verfügungsantrag dargelegten Sachverhalts die eidesstattliche Versicherung seines Mitarbeiters, Herrn _________________________, vom _________________________ beigebracht. Dort hatte der Mitarbeiter, Herr _________________________, erläutert, dass die vom Antragsgegner hergestellten Gummidichtungen angeblich nach dem in der DIN _________________________ beschriebenen Verfahren auf Haltbarkeit überprüft wurden. Das von Herrn _________________________ beschriebene Prüfverfahren vollzog sich lediglich an _________________________ Dichtungen und ist auch lediglich über einen Zeitraum von zwei Stunden durchgeführt worden. Ein solches abgekürztes Prüfverfahren ist in der DIN _________________________ nicht vorgesehen. Der gegen den Antragsgegner gerichtete Vorwurf, er werbe für die von ihm betriebenen Dichtungen zu Unrecht und damit irreführend unter Verstoß gegen § 3 UWG mit dem Hinweis, diese entsprächen der DIN _________________________, ist damit nicht glaubhaft gemacht.

Der Antragsgegner konnte sich auch vom ordnungsgemäßen Zustand der für die Prüfung genutzten Apparaturen nicht überzeugen. Im Übrigen ist die Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nach DIN _________________________ wegen seiner außerordentlichen Komplexität nicht im Rahmen eines summarischen Verfahrens möglich.

Die Verfügung vom _________________________ ist daher aufzuheben.

_________________________

Rechtsanwalt

[484] Die Einstellung der Vollstreckung muss gesondert beantragt werden, § 924 Abs. 3 S. 2 ZPO.

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