Rz. 94
Im Adhäsionsverfahren ist ein Anerkenntnisurteil zulässig.[106] Auch kann ein zivilrechtlicher Vergleich geschlossen werden (§ 405 StPO). Ein Grundurteil ist möglich (§ 406 I 2 StPO.[107] Das anschließende Betragsverfahren (§ 304 II ZPO) kann dann dem Zivilgericht überlassen werden (§ 406 III 3 StPO).
Rz. 95
zErkennt im Strafverfahren der Täter den zivilrechtlichen Anspruch an und entfällt – warum auch immer – die strafrechtliche Verurteilung, bleibt seine zivilrechtliche Einstandspflicht (davon allerdings unabhängig zu beurteilen die Zahlungspflicht seines Haftpflichtversicherers) aufrecht erhalten.[108]
Rz. 96
Prozesskostenhilfe kann bewilligt werden (§ 404 V StPO). Der einem Nebenkläger beigeordnete Anwalt muss im Rahmen der Prozesskostenhilfe gemäß § 404 V StPO, § 121 II ZPO ausdrücklich für das Adhäsionsverfahren aufgrund Antrages beigeordnet sein.[109]
Rz. 97
In der Adhäsionsentscheidung ist der Ausspruch der Verpflichtung des Angeklagten zur Leistung von Ersatz für materielle und immaterielle Schäden dem Grunde nach unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als der Anspruch des Nebenklägers nicht auf SVT oder andere Versicherer übergegangen ist.[110]
Rz. 98
Hat der Adhäsionskläger einen Teil des ihm entstandenen Schadens selbst zu tragen, muss beim Feststellungsausspruch (§ 256 I ZPO) die Mitverschuldensquote ausgesprochen werden.[111] Die Berücksichtigung eines Mitverschuldens (§ 254 BGB) durch das Zivilgericht soll wegen § 406 III 1 StPO, § 318 ZPO selbst dann nicht mehr zulässig sein, wenn das Strafgericht im rechtskräftig abgeschlossenen Adhäsionsverfahren die Haftung dem Grunde nach bejaht hat und auf die Frage eines mitwirkenden Verschuldens überhaupt nicht eingegangen ist.[112]
Rz. 99
Es gelten die zivilrechtlichen Beweisregeln und Beweislastverteilungen.[113] Insbesondere darf der Täter nicht besser stehen als im Zivilrecht.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen