Rz. 73
Gegen die Zurückweisung des Tatbestandsberichtigungsantrags gibt es keine Rechtsbehelfe.
Rz. 74
Hinweis
Ein zurückgewiesener Tatbestandsberichtigungsantrag kann aber geeignet sein, die Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen gem. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO in Zweifel zu ziehen. Hierauf kann der Berufungsangriff gestützt werden.[128]
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