Rz. 73

Gegen die Zurückweisung des Tatbestandsberichtigungsantrags gibt es keine Rechtsbehelfe.

 

Rz. 74

 

Hinweis

Ein zurückgewiesener Tatbestandsberichtigungsantrag kann aber geeignet sein, die Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen gem. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO in Zweifel zu ziehen. Hierauf kann der Berufungsangriff gestützt werden.[128]

[128] Doms, NJW 2002, 777, 779 f.

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