Rz. 445

Muster 17.3: Wiedereinsetzungsantrag nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Berufungsfrist und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

 

Muster 17.3: Wiedereinsetzungsantrag nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Berufungsfrist und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

An das

Landgericht/Oberlandesgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

des _________________________

– Kläger und Berufungskläger und Antragsteller –

Prozessbevollmächtigter: RA _________________________

gegen

_________________________

– Beklagter und Berufungsbeklagter und Antragsgegner –

Prozessbevollmächtigter erster Instanz: RA _________________________

lege ich für den Kläger gegen das am _________________________ verkündete und am _________________________ zugestellte Urteil des Amtsgerichts/Landgerichts _________________________, Az erster Instanz: _________________________,

Berufung

ein und beantrage,

 
  1. dem Kläger wegen der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren und
  2. die Berufungsbegründungsfrist erstmals um einen Monat, also bis zum _________________________, zu verlängern.

Eine beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils ist beigefügt.

Begründung:

1. Der Wiedereinsetzungsantrag rechtfertigt sich unter dem Aspekt, dass das Landgericht/Oberlandesgericht dem Kläger durch Beschl. v. _________________________ unter Beiordnung des Unterzeichners Prozesskostenhilfe bewilligt hat. Dieser Beschluss wurde dem Unterzeichner am _________________________, so dass mit diesem Tage das Hindernis, aufgrund dessen der Kläger die Berufungsfrist nicht hat wahren können, beseitigt ist. Gegen die Zulässigkeit der Berufung bestehen somit keine Bedenken; denn ihre Einlegung ist als versäumte Prozesshandlung gem. § 236 Abs. 2 S. 2 ZPO mit diesem Schriftsatz innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO nachgeholt worden.
2. Der Antrag auf Verlängerung der bisher noch nicht abgelaufenen Berufungsbegründungsfrist, die erstmals am _________________________ abläuft, ist erforderlich, weil sich im Zuge der Bearbeitung herausgestellt hat, dass noch weitere Informationen erforderlich sind. Der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte des Beklagten hat sich mit dem Antrag um Fristverlängerung einverstanden erklärt, was hiermit anwaltlich versichert wird.

Rechtsanwalt

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